Die Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit- Von den Ein-Euro-Jobs zum „Dritten Arbeitsmarkt“

Dortmunder Forschungsgruppe "Der 'workfare state' – Hausarbeit im öffentlichen Raum?" Kongress  am 8 September in Dortmund

Nunmehr zweieinhalb Jahre Erfahrungen mit Hartz IV und den Ein-Euro-Jobs zeigen, dass die versprochene Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt nicht eingelöst werden kann. In der öffentlichen Debatte wird immer unverhohlener eine allgemeine Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit als "Strafe" in den Vordergrund gerückt – die ALG II-Empfänger/innen als unwürdige Arme sollen zukünftig arbeiten, regelmäßig zu schlech­teren Konditionen als jede vergleichbare Arbeit in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst, egal welche Arbeit dabei geleistet wird und wie hoch die Anforderungen sind. Die Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit ist Beschäftigung in persönlichem Abhängigkeitsverhältnis hausrechtlicher Art und restrukturiert große Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge als kollektiv organisierte unbezahlte Hausarbeit. Der geplante "Dritte Arbeitsmarkt" etabliert die "marktfernen" und damit als "zusätzlich" qualifizierten Beschäftigungsformen als Dauerlösung für die Überflüssigen. Weiterlesen