Aktionsankündigung: Zahltag – Schluss mit den ARGE-n Schikanen am 1. + 2. Oktober

Aktionsankündigung: Zahltag – Schluss mit den ARGE-n Schikanen am 1. + 2. Oktober ARGE und Arbeitsagentur Köln Luxemburger Str. 121

Köln  Für den 1. und 2. Oktober ist bei der Kölner ARGE und Arbeitsagentur ein Aktions-Camp der besonderen Art geplant. Unter dem Motto: ZAHLTAG: Schluss mit den ARGEn Schikanen ruft das Bündnis „AGENTURSCHLUSS“ dazu auf, an diesem Tag gemeinsame Gegenwehr und Widerstand gegen zunehmende und Repressionen und Willkürmaßnahmen an Erwerbslosen an den beiden Tagen zu organisieren und praktizieren. Bewusst soll der zweitgrößten Hartz IV-Behörde Deutschlands auf die „Pelle“ gerückt werden, steht die Kölner ARGE oftmals Modell für Verschärfungen gegenüber Hartz IV-Betroffenen. Völlig ungerechtfertigte Leistungseinstellungen oder „Nichtbearbeitung“ von Anträgen führen inzwischen verstärkt dazu, dass Erwerbslose immer häufiger am Monatsanfang ohne finanzielle Mittel dastehen und rechtmäßige Auszahlungen verweigert werden. Dagegen soll an beiden Tagen eine Gegenwehr und Selbstorganisation von Erwerbslosen aufgebaut werden, indem unter anderem ein personell starker „Begleitservice“ Erwerbslosen bei der Rechtsdurchsetzung und Auszahlung hilft. Daneben gibt es abwechslungsreiches Programm aus Informationen, Vorträgen und Kultur. Dazu haben „Klaus der Geiger“, Micophon-Mafia“ zugesagt. Ebenfalls hat die Initiative „Kunststimmen gegen Armut“ Atkionskunstformen signalisiert.

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SÜDKURIER unterdrückt Artikel über Arbeitslosen-Initiative

In der Vergangenheit hat die Autorin des untenstehenden Artikels für die regionale Tageszeitung Südkurier mehr als 200 Artikel in allen journalistischen Darstellungsformen geschrieben. Alle Artikel wurden gedruckt und honoriert; der Südkurier hatte noch nie einen Artikel abgelehnt. Unter den journalistisch bearbeiteten Themen waren unter anderem solche für Nonprofis ungeeignete wie ein Oberbürgermeister-Wahlkampf oder der Besuch von Bundesministern in der Region. Weiterlesen

Hartz IV: Regelungen zur Zahlung bei Arbeitsaufnahme

Wenn in einem laufenden Monat eine Arbeit aufgenommen wird, die Zahlung aber erst im Folgemonat erfolgt, so ist im Monat der Arbeitsaufnahme die volle Leistung zu gewähren. Erfolgt die Zahlung bereits im Monat der Arbeitsaufnahme (und sei es am letzten Tag), so ist sie voll auf die Leistung zum Lebensunterhalt dieses Monats anzurechnen. Ggf. ist dem Hartz IV-Betroffenen ein Darlehen zu gewähren.
Es gibt hier keine Tagesabrechnung in dem Sinne: 1.8 – 19.8. bedürftig, 20.8 – 31.8 nicht bedürftig. Falsch wäre daher zu glauben, das ALG II müsste nur für 11 Tage an die ARGE erstattet werden.
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Die Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit- Von den Ein-Euro-Jobs zum „Dritten Arbeitsmarkt“

Dortmunder Forschungsgruppe "Der 'workfare state' – Hausarbeit im öffentlichen Raum?" Kongress  am 8 September in Dortmund

Nunmehr zweieinhalb Jahre Erfahrungen mit Hartz IV und den Ein-Euro-Jobs zeigen, dass die versprochene Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt nicht eingelöst werden kann. In der öffentlichen Debatte wird immer unverhohlener eine allgemeine Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit als "Strafe" in den Vordergrund gerückt – die ALG II-Empfänger/innen als unwürdige Arme sollen zukünftig arbeiten, regelmäßig zu schlech­teren Konditionen als jede vergleichbare Arbeit in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst, egal welche Arbeit dabei geleistet wird und wie hoch die Anforderungen sind. Die Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit ist Beschäftigung in persönlichem Abhängigkeitsverhältnis hausrechtlicher Art und restrukturiert große Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge als kollektiv organisierte unbezahlte Hausarbeit. Der geplante "Dritte Arbeitsmarkt" etabliert die "marktfernen" und damit als "zusätzlich" qualifizierten Beschäftigungsformen als Dauerlösung für die Überflüssigen. Weiterlesen

Arge Köln sorgt sich um Mitarbeiter im „Hartz IV-Schnüffeldienst“

sozialschnuefflerDiskussion vereinbart
Nach unangekündigtem Besuch bei einem Kölner Sozialdetektiv hat die ARGE Köln große Sorge um ihre Mitarbeiter -Angebot vom Chef der Arge an gegängelte Hartz IV-Betroffene durch den Bedarfsermittlungsdienst

Köln (pr-sozial) – Es ging der Kölner Arge zu weit, als am 27. April in den frühen Morgenstunden eine größere Gruppe der „Überflüssigen“ einem Kölner "Sozialschnüffler" einen unangekündigten Hausbesuch abstatteten und gleichzeitig so genannten "Steckbriefe" von ihm verteilte als Warnung an Hartz-IV-Betroffene. Deshalb wurden gestern Vertreter vom Erwerbslosen Forum Deutschland und des Kölner Erwerbslosenrates zu einem klärenden Gespräch in die zweitgrößte Hart IV-Behörde Deutschlands geladen. Anscheinend haben auch Ermittlungen gegen die unangekündigten „Hausbesucher“ zu keinem Erfolg geführt, so dass man sich einen gewissen Einfluss in die „Szene“ durch die Erwerbslosenvertreter erhoffte. Sowohl der Chef der Arge, Josef Ludwig als auch der stellvertretende Leiter des Kölner Sozialamtes, Hans-Jürgen Oster baten darum, dass man in Zukunft nicht die Mitarbeiter als Zielscheibe aussucht, sondern ihre Vorgesetzten. Ob dies tatsächlich als Aufforderung gemeint war, blieb unklar. Möglicherweise gab es auch Druck von der Mitarbeitervertretung, sich schützend vor die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen.

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