Empörung über Essener Beschäftigungsgesellschaft

eineurojobberSpiegel-Online: Ein Euro Jobber beschimpft und dann als Spinner und „Pisser“ bezeichnet
 – Inge Höger (Bundestagsfraktion Die Linke.): EABG behandelt Hartz IV-Empfänger als Menschen zweiter und dritter Klasse
– EAGB hat angeblich weit mehr, als 500 Ein-Euro-Jobber

Essen/Berlin/Bonn –Empörung hat der Essener stadteigene Beschäftigungsträger (EABG) wegen des Zwangsurlaubes von Ein-Euro-Jobbern ausgelöst. Während die Stammbelegschaft am Freitag (31. August) einen Betriebsausflug machte, mussten die beschäftigten 500 Ein-Euro-Jobber Zwangsurlaub nehmen oder aber eine Sonderschicht einlegen, wenn sie keine finanziellen Verluste hinnehmen wollten. Unter dessen berichtete „Spiegel-Online“ von einem 37-härigen Hartz IV-Empfänger, der sich geweigert hatte einen Urlaubsschein zu unterschreiben. Dieser wurde laut des  Magazins von einem angestellten Gewerkemeister beschimpft und als „Spinner und Pisser“ bezeichnet. Der so Bezeichnete hatte darauf hin Anzeige erstattet. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sagte dazu, dass hier der Begriff „Ware Arbeit“ nur zu deutlich würde. Auch die aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Inge Höger (Die Linke.) warf in einem Beitrag für „PR-SOZIAL“ der EABG vor, dass die Hartz IV-Empfänger als Menschen zweiter und dritter Klasse behandeln würde.
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Die Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit- Von den Ein-Euro-Jobs zum „Dritten Arbeitsmarkt“

Dortmunder Forschungsgruppe "Der 'workfare state' – Hausarbeit im öffentlichen Raum?" Kongress  am 8 September in Dortmund

Nunmehr zweieinhalb Jahre Erfahrungen mit Hartz IV und den Ein-Euro-Jobs zeigen, dass die versprochene Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt nicht eingelöst werden kann. In der öffentlichen Debatte wird immer unverhohlener eine allgemeine Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit als "Strafe" in den Vordergrund gerückt – die ALG II-Empfänger/innen als unwürdige Arme sollen zukünftig arbeiten, regelmäßig zu schlech­teren Konditionen als jede vergleichbare Arbeit in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst, egal welche Arbeit dabei geleistet wird und wie hoch die Anforderungen sind. Die Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit ist Beschäftigung in persönlichem Abhängigkeitsverhältnis hausrechtlicher Art und restrukturiert große Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge als kollektiv organisierte unbezahlte Hausarbeit. Der geplante "Dritte Arbeitsmarkt" etabliert die "marktfernen" und damit als "zusätzlich" qualifizierten Beschäftigungsformen als Dauerlösung für die Überflüssigen. Weiterlesen

Der kleine Betrug angesichts des großen Betrugs

Gastbeitrag von Roland Riedl

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