Geschäfte durch Beschäftigung machen
Von Dipl.-Inf. (FH) Mario Pehle (www.errorinitus.de)
Bitte Stellungnahme der Stiftung SPI beachten. Am Ende des Artikels
Im März 2008 lag die Arbeitslosenquote im Bundesland Berlin bei 14,7 % und damit 0,3 % über dem ostdeutschen Durchschnitt von 14,4 % (westdeutscher Durchschnitt: 6,8 %). Man zählte rund 248.000 Arbeitslose, davon 19 % im Rechtskreis SGB III und 81 % im Rechtskreis SGB II. In Qualifizierung [0] befanden sich rund 15.500 Personen. Beschäftigungsbegleitende Leistungen [1] erhielten rund 20.000 Personen. In Beschäftigungsschaffenden Maßnahmen [2] befanden sich rund 36.000 Personen. Da Arbeitslose mitunter in Bedarfsgemeinschaften leben, ist die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen natürlich höher. Die Summe der ALG-II- und Sozialgeldempfänger betrug etwa 610.000, was einer SGB-II-Quote von 21,8 entspricht; mehr als jeder fünfte Bürger erhielt also Sozialleistungen. Eine Zahl von 36.000 Personen in Beschäftigungsschaffenden Maßnahmen scheint im Vergleich erst einmal gering. Bedenkt man die Geldsummen, welche dahinter stehen, lohnen sich jedoch Nachforschungen.
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Hartz IV: Bundesregierung bestätigt, dass die Sanktionen beim Hungertod in Speyer rechtswidrig waren
Präventivmaßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle sind aber nicht vorgesehen. Trotz rechtwidriger Sanktionen soll die GFA keine Schuld tragen
Berlin/Speyer (pr-sozial) Am 15.April wurde in Speyer ein 20järiger Hartz IV-Betroffener tot in der Wohnung seiner Mutter aufgefunden. Als Todesursache wurde bei dem sehr stark abgemagerten Mann Herzversagen in Folge durch Verhungern festgestellt. Seine ebenfalls sehr stark abgemagerte Mutter gab an, dass beide sich nichts mehr zu essen leisten konnten, da die zuständige Hartz IV-Behörde beiden das Arbeitslosengeld II auf Null reduziert hatte. Die Bundestagsfraktion „Die Linke.“ nahm dies zu einem Anlass, um von der Bundesregierung zu erfahren, welche Kenntnisse und weitergehenden Schlussfolgerungen sie aus dem Fall ziehen würde. Die Antwort der Bundesregierung wurde damit beantwortet, dass die Absenkung der Regelleistungen nicht der geltenden Rechtslage entsprochen hätte.