Hartz IV: Bundesregierung bestätigt, dass die Sanktionen beim Hungertod in Speyer rechtswidrig waren

Präventivmaßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle sind aber nicht vorgesehen. Trotz rechtwidriger Sanktionen soll die GFA keine Schuld tragen

 

Berlin/Speyer (pr-sozial) Am 15.April wurde in Speyer ein 20järiger Hartz IV-Betroffener tot in der Wohnung seiner Mutter aufgefunden. Als Todesursache wurde bei dem sehr stark abgemagerten Mann Herzversagen in Folge durch Verhungern festgestellt. Seine ebenfalls sehr stark abgemagerte Mutter gab an, dass beide sich nichts mehr zu essen leisten konnten, da die zuständige Hartz IV-Behörde beiden das Arbeitslosengeld II auf Null reduziert hatte. Die Bundestagsfraktion „Die Linke.“ nahm dies zu einem Anlass, um von der Bundesregierung zu erfahren, welche Kenntnisse und weitergehenden Schlussfolgerungen sie aus dem Fall ziehen würde. Die Antwort der Bundesregierung wurde damit beantwortet, dass die Absenkung der Regelleistungen nicht der geltenden Rechtslage entsprochen hätte.

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Kein Mangel an qualifizierten Kräften, sondern falsche Ansprüche

bewerbungQualifizierte Erwerbslose ab 40 scheinen uninteressant

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat die Vorwürfe Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Martin Wansleben zurückgewiesen, wonach viele Betriebe kaum geeignete Fachkräfte finden würden. Die Erwerbsloseninitiative hält dies für falsche Ansprüche und verfehlte Suche und verweist darauf, dass gerade unter Langzeitarbeitslosen oft sehr qualifizierte Bewerber zu finden sein. Die Wirtschaft scheue sich ältere oder auch schwer behinderte Bewerber einzustellen. Weiterhin würden Betriebe kaum Verantwortung für Qualifizierung von Mitarbeitern übernehmen und dies eher der Arbeitsagentur mit ihren äußerst fragwürdigen Bildungsangeboten überlassen.

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