Im Mai hat sich ein bundesweites Bündnis gebildet, das in einer Plattform die Forderung aufstellt, den Wachstumsbedarf von Kindern aus Hartz IV-Familien sofort wieder anzuerkennen und die vorsätzlichen Kürzungen bei Kinder- und Jugendlichen wieder zurück zunehmen. Vor Hartz IV wurde der Wachstumsbedarf bei Kinder- und Jugendliche anerkannt und entsprechende altersgemäße Leistungen anerkannt. Mit den Hartz IV-Gesetzen ging die Bundesregierung (auch die jetzige) damit zurück in die Zeit von Weimar und des Faschismus, in der sogar der Bedarf von Kindern bis 16 mit dem von Säuglingen gleichgesetzt wurde. Es wird Zeit die beteiligten Akteure zu fragen, warum dieser Missstand nie aufgegriffen wurde. Diese Plattform ist über die Webseite www.kinderarmut-durch-hartz4.de zu erreichen. Weiterlesen
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Akteure des Sozialmarkts in Berlin
Geschäfte durch Beschäftigung machen
Von Dipl.-Inf. (FH) Mario Pehle (www.errorinitus.de)
Bitte Stellungnahme der Stiftung SPI beachten. Am Ende des Artikels
Im März 2008 lag die Arbeitslosenquote im Bundesland Berlin bei 14,7 % und damit 0,3 % über dem ostdeutschen Durchschnitt von 14,4 % (westdeutscher Durchschnitt: 6,8 %). Man zählte rund 248.000 Arbeitslose, davon 19 % im Rechtskreis SGB III und 81 % im Rechtskreis SGB II. In Qualifizierung [0] befanden sich rund 15.500 Personen. Beschäftigungsbegleitende Leistungen [1] erhielten rund 20.000 Personen. In Beschäftigungsschaffenden Maßnahmen [2] befanden sich rund 36.000 Personen. Da Arbeitslose mitunter in Bedarfsgemeinschaften leben, ist die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen natürlich höher. Die Summe der ALG-II- und Sozialgeldempfänger betrug etwa 610.000, was einer SGB-II-Quote von 21,8 entspricht; mehr als jeder fünfte Bürger erhielt also Sozialleistungen. Eine Zahl von 36.000 Personen in Beschäftigungsschaffenden Maßnahmen scheint im Vergleich erst einmal gering. Bedenkt man die Geldsummen, welche dahinter stehen, lohnen sich jedoch Nachforschungen.