Hartz IV: Regelungen zur Zahlung bei Arbeitsaufnahme

Wenn in einem laufenden Monat eine Arbeit aufgenommen wird, die Zahlung aber erst im Folgemonat erfolgt, so ist im Monat der Arbeitsaufnahme die volle Leistung zu gewähren. Erfolgt die Zahlung bereits im Monat der Arbeitsaufnahme (und sei es am letzten Tag), so ist sie voll auf die Leistung zum Lebensunterhalt dieses Monats anzurechnen. Ggf. ist dem Hartz IV-Betroffenen ein Darlehen zu gewähren.
Es gibt hier keine Tagesabrechnung in dem Sinne: 1.8 – 19.8. bedürftig, 20.8 – 31.8 nicht bedürftig. Falsch wäre daher zu glauben, das ALG II müsste nur für 11 Tage an die ARGE erstattet werden.
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