Weitreichende „schlimme“ Änderungen im SGB II (Hartz IV) und SGB III geplant

Referentenentwurf liegt vor und soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause  als Gesetzentwurf eingebracht werden

Es liegt ein neuer Referenten-Entwurf für ein „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" im SGB II (Hartz IV) und SGB III vor. Er enthält viele und weit reichende Änderungen. Vor allem werden die Maßnahmen und Eingliederungshilfen grundlegend neu sortiert. Anders als der Titel vermuten lässt, gehen die Änderungen aber auch über die arbeitsmarktpolitischen Instrumente hinaus und betreffen beispielsweise die Sanktionsregelungen; besonders bei Hartz IV.
Weiterlesen

Aktion vor dem Jobcenter Berlin-Kreuzberg

Jobcenter verweigert Zutritt, LKA versucht, Infotische zu verbieten: eine Aktion der AG Soziales Berlin vor dem Jobcenter Berlin / Rudi-Dutschke-Straße erfährt ungewöhnliche Hindernisse.

von  Anna Panek 02.06.2008
Quelle: http://de.indymedia.org/2008/06/219037.shtml 

Am heutigen 2.6. nahmen um 11 Uhr schätzungsweise 30 Personen an einer Informations- und Protestaktion vor der Agentur für Arbeit in Berlin-Kreuzberg teil. Angemeldet wurde die Veranstaltung von der Arbeitsgruppe Soziales Berlin im Berliner Sozialforum, organisiert wurde sie gemeinsam mit dem Verein CLOF (Musik gegen Gewalt) und dem Erwerbslosenforum.

Weiterlesen

Sparkasse: Datenschutz bei Hartz IV-Beziehern wird nicht so genau genommen

sparkasse1Die größte Sparkasse (Köln-Bonn) gibt ungeprüft bereitwillig Auskünfte über ALG II-Bezieher
Diskussion dazu im Forum bitte klicken
Köln – Sichtlich geschockt war Frau F. (Name geändert) aus Köln als sie ein Schreiben der Sparkasse Köln öffnete. Der Hartz IV-Bezieherin wurde von der größten deutschen Sparkasse mitgeteilt, dass die Kölner Hartz IV-Behörde (ARGE Köln) die Bank um die Offenlegung ihres Kontos für einen Zeitraum im Jahr 2007 gebeten hat. Wegen entsprechender Auskünfte solle sie sich nicht an die Sparkasse wenden, sondern an die zuständige ARGE. Als Begründung für die Aufhebung des Datenschutzes wurde der § 60 Sozialgesetzbuch Zwei genommen. Dieser besagt, dass Banken und Versicherungen zu Auskunftserteilung verpflichtet werden können, wenn sich ein Sachverhalt auf anderen Weg nicht aufklären lässt. Allerdings sind an diesen Paragraphen hohe Auflagen gestellt, die anscheinend für die Kölner ARGE als auch für die Sparkasse nicht gelten. Weiterlesen

Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
Weiterlesen

Wie in Deutschland der Akademiker-Nachwuchs klein gehalten wird

(oder: Es geht um Geld, nicht um Bildung)
Von Dipl.-Inf. (FH) Mario Pehle
www.errorinitus.de

Im Zuge des Bologna-Prozesses waren und sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestrebt, eine einfache Vergleichbarkeit im Hochschulwesen zwischen den Staaten zu etablieren. Dazu wurden und werden in Deutschland die Studiengänge sukzessiv auf die Studienabschlüsse Bachelor und Master umgestellt. Ein Absolvent, der als Abschluss ein Diplom erarbeitet hat, befindet sich mit diesem etwa in der Mitte von Bachelor und Master. Um die Wertigkeit dieses Diploms in anderen EU-Staaten ermitteln zu können, ist ein höherer Aufwand zu tätigen, als nach der Vereinheitlichung. Das Risiko, dass ein Absolvent dabei trägt, eher in Richtung Bachelor herabgestuft zu werden, kann nicht einfach unterschlagen werden. Diesem Sachverhalt ist sich wahrscheinlich jeder Diplom-Student bewusst. Und darum bietet beispielsweise die Technische Fachhochschule Berlin vor allem seinen Diplom-Absolventen an, den Abschluss durch ein Aufbaustudium zum Master aufzuwerten – das Ganze innerhalb zweier Semester. Somit kommt eine Regelstudienzeit von 8+2 Semestern zusammen, in der zwei Abschlussarbeiten und zwei an die Abschlussarbeiten angeschlossene mündliche Prüfungen absolviert wurden. Weiterlesen