Wie in Deutschland der Akademiker-Nachwuchs klein gehalten wird

(oder: Es geht um Geld, nicht um Bildung)
Von Dipl.-Inf. (FH) Mario Pehle
www.errorinitus.de

Im Zuge des Bologna-Prozesses waren und sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestrebt, eine einfache Vergleichbarkeit im Hochschulwesen zwischen den Staaten zu etablieren. Dazu wurden und werden in Deutschland die Studiengänge sukzessiv auf die Studienabschlüsse Bachelor und Master umgestellt. Ein Absolvent, der als Abschluss ein Diplom erarbeitet hat, befindet sich mit diesem etwa in der Mitte von Bachelor und Master. Um die Wertigkeit dieses Diploms in anderen EU-Staaten ermitteln zu können, ist ein höherer Aufwand zu tätigen, als nach der Vereinheitlichung. Das Risiko, dass ein Absolvent dabei trägt, eher in Richtung Bachelor herabgestuft zu werden, kann nicht einfach unterschlagen werden. Diesem Sachverhalt ist sich wahrscheinlich jeder Diplom-Student bewusst. Und darum bietet beispielsweise die Technische Fachhochschule Berlin vor allem seinen Diplom-Absolventen an, den Abschluss durch ein Aufbaustudium zum Master aufzuwerten – das Ganze innerhalb zweier Semester. Somit kommt eine Regelstudienzeit von 8+2 Semestern zusammen, in der zwei Abschlussarbeiten und zwei an die Abschlussarbeiten angeschlossene mündliche Prüfungen absolviert wurden. Weiterlesen

Hartz IV: Regelungen zur Zahlung bei Arbeitsaufnahme

Wenn in einem laufenden Monat eine Arbeit aufgenommen wird, die Zahlung aber erst im Folgemonat erfolgt, so ist im Monat der Arbeitsaufnahme die volle Leistung zu gewähren. Erfolgt die Zahlung bereits im Monat der Arbeitsaufnahme (und sei es am letzten Tag), so ist sie voll auf die Leistung zum Lebensunterhalt dieses Monats anzurechnen. Ggf. ist dem Hartz IV-Betroffenen ein Darlehen zu gewähren.
Es gibt hier keine Tagesabrechnung in dem Sinne: 1.8 – 19.8. bedürftig, 20.8 – 31.8 nicht bedürftig. Falsch wäre daher zu glauben, das ALG II müsste nur für 11 Tage an die ARGE erstattet werden.
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Ratgeber Hartz IV: Wann darf man Konfirmationsgeschenke behalten

Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.

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