Weitreichende „schlimme“ Änderungen im SGB II (Hartz IV) und SGB III geplant

Referentenentwurf liegt vor und soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause  als Gesetzentwurf eingebracht werden

Es liegt ein neuer Referenten-Entwurf für ein „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" im SGB II (Hartz IV) und SGB III vor. Er enthält viele und weit reichende Änderungen. Vor allem werden die Maßnahmen und Eingliederungshilfen grundlegend neu sortiert. Anders als der Titel vermuten lässt, gehen die Änderungen aber auch über die arbeitsmarktpolitischen Instrumente hinaus und betreffen beispielsweise die Sanktionsregelungen; besonders bei Hartz IV.
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Hartz IV: Regelungen zur Zahlung bei Arbeitsaufnahme

Wenn in einem laufenden Monat eine Arbeit aufgenommen wird, die Zahlung aber erst im Folgemonat erfolgt, so ist im Monat der Arbeitsaufnahme die volle Leistung zu gewähren. Erfolgt die Zahlung bereits im Monat der Arbeitsaufnahme (und sei es am letzten Tag), so ist sie voll auf die Leistung zum Lebensunterhalt dieses Monats anzurechnen. Ggf. ist dem Hartz IV-Betroffenen ein Darlehen zu gewähren.
Es gibt hier keine Tagesabrechnung in dem Sinne: 1.8 – 19.8. bedürftig, 20.8 – 31.8 nicht bedürftig. Falsch wäre daher zu glauben, das ALG II müsste nur für 11 Tage an die ARGE erstattet werden.
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Regierung läßt Arbeitslose kontrollieren

Aus FAZ vom 02.05.2006

Regierung läßt Arbeitslose kontrollieren
Frankfurter Allgemeine Zeitung – Frankfurt,Germany

Mit Sofortangeboten wollen die Behörden die Arbeitswilligkeit testen

entfliehen. Das Erwerbslosenforum warf Andres Volksverdummung und Diffamierung vor und kündigte Widerstand gegen das Gesetz an. ….

 

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