Wenn in einem laufenden Monat eine Arbeit aufgenommen wird, die Zahlung aber erst im Folgemonat erfolgt, so ist im Monat der Arbeitsaufnahme die volle Leistung zu gewähren. Erfolgt die Zahlung bereits im Monat der Arbeitsaufnahme (und sei es am letzten Tag), so ist sie voll auf die Leistung zum Lebensunterhalt dieses Monats anzurechnen. Ggf. ist dem Hartz IV-Betroffenen ein Darlehen zu gewähren.
Es gibt hier keine Tagesabrechnung in dem Sinne: 1.8 – 19.8. bedürftig, 20.8 – 31.8 nicht bedürftig. Falsch wäre daher zu glauben, das ALG II müsste nur für 11 Tage an die ARGE erstattet werden. Weiterlesen
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Überprüfung der Arbeitswilligkeit: Mit Kanonen auf Spatzen geschossen
Optimierungsgesetzt Hartz-IV ein weiterer Schritt zum Ausbau der Verfolgungsbetreuung.
EFD/mb Bonn.Nach den Plänen der Bundesregierung sollen zukünftig Arbeitslose schon vor Erhalt von Leistungen auf ihre Arbeitswilligkeit durch Trainingsmaßnahmen und 1 Euro-Jobs überprüft werden. Zugleich kündigte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner gegenüber der WELT an, dass durch verbesserten Datenabgleich angeblich zu unrecht bezogene Leistungen eingedämmt werden sollen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland zeigte sich empört und bezeichnete diese Äußerungen als einen weiteren Schritt zum Ausbau einer „Verfolgungsbetreuung“ von Arbeitslosen. Ziel sei nicht die Verbesserung der Vermittlungschancen, sondern das bewusste Herausdrängen von Menschen aus dem Leistungsbezug. Schon Exbundesarbeits- und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hätte keine Beweise für den angeblichen Leistungsmissbrauch vorgelegt und diese Linie würde weiterhin aufrechterhalten. Das Erwerbslosen Forum Deutschland forderte umgehend überprüfbare Beweise.