Bewerbungskosten Bundesministerium für Arbeit- und Soziales um zeitnahe Lösung bemüht

Ministerium hofft auf Solidarität der Kommunen und Arbeitsgemeinschaften untereinanderBewerbungsschreiben

Berlin/Bonn. Die vom Bundestag verhängte Ausgabensperre für Eingliederungshilfen bei Langzeitarbeitslosen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR führt bei zahlreichen Kommunen und Arbeitsgemeinschaften zur Zeit zu Engpässen bei den Erstattungen der Bewerbungskosten. Besonders in den neuen deutschen Bundesländern sind durch langfristig gebundenen Eingliederungstitel zurzeit kaum noch Mittel für weitere Eingliederungsleistungen vorhanden. Dies wurde gestern gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt, nachdem sich bundesweit zahlreiche Betroffene meldeten, denen von ihren Fallmanagern offeriert wurde, dass Bewerbungskosten im Moment nicht mehr erstattet werden können.

Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales sagte heute gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland, dass diese Umstände bekannt seien und man um eine zeitnahe Lösung bemüht sei. So seien alle Träger des SGB II mit der Maßgabe angeschrieben worden, zu prüfen, ob eine solidarische Verteilung der nicht gebundenen Mittel an Kommunen möglich sei, deren Mittel schon erschöpft sind. Eine Auswertung stehe zurzeit aus, so dass es bald eine Lösung für die Betroffenen geben könnte. Zu der Frage, ob Hartz IV-Empfänger ihren Bewerbungsobliegenheiten auch nachkommen müssten, wenn keine Bewerbungskosten erstattet werden könnten, machte die Sprecherin keine Angaben und empfahl in diesen Fällen mit den entsprechenden Trägern neu zu verhandeln.  

Dazu Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland: „Wir hoffen, dass die betroffenen Träger für die Betreuung von ALG II-Empfängern nicht auf quantitativ festgelegte Bewerbungen bestehen, die von den Betroffenen finanziell nicht zu bewerkstelligen sind. Im Regelsatz sind Kosten für Bewerbungen nichts enthalten. Sanktionen wären in diesen Fällen meines Erachtens nicht zulässig. Der Bundestag war sicher schlecht beraten als er über diese Ausgabensperre abstimmte, da gleichzeitig die Bundesagentur für Arbeit bei Arbeitslosgeld-I große Überschüsse erwirtschaftet hat, die zugunsten von Hartz-IV eingesetzt hätten werden können. Man darf gespannt sein, ob die Träger sich tatsächlich solidarisch verhalten und an die Leistungsempfänger denken.“

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