Teuerer Schulbeginn in Rheinland-Pfalz – Hartz IV-Mutter musste 563,50 Euro hinlegen

schulunterrichtAsbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten  – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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Post von der Mainzer Staatskanzlei für Bewerber der Wasch- und Rasieraktion

waschen-rasierenHeutige ALG II-Sanktionen gegen Henrico F. könnten ein voreiliger Schnellschuss gewesen sein

Mainz. Die Bewerber, die im Rahmen der Friseuraktion: „Waschen und Rasieren, Kurt Beck gibt uns einen Job!“, ihre Bewerbungsmappe dem Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmeier (SPD) übergeben haben, sollen noch diese Woche Post erhalten. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte ein Sprecher der Kanzlei, dass die Briefe nur noch unterschrieben werden müssten. Der Erwerbslose Henrico F., dem der SPD-Vorsitzende, Kurt Beck geraten hatte, sich zu waschen und rasieren, dann bekäme er auch einen Job, erhält vom Wiesbadener Sozialamt ein Kürzungsbescheid. Er hatte heute dem Sozialamt Wiesbaden mitgeteilt, dass er sich nicht zu den von der Behörde geäußerten Vorwürfen äußern möchte. Ein voreiliger Schnellschuss, der sich gegen das Sozialamt richten könnte, meinte das Erwerbslosen Forum Deutschland.

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Bewerbungskosten Bundesministerium für Arbeit- und Soziales um zeitnahe Lösung bemüht

Ministerium hofft auf Solidarität der Kommunen und Arbeitsgemeinschaften untereinanderBewerbungsschreiben

Berlin/Bonn. Die vom Bundestag verhängte Ausgabensperre für Eingliederungshilfen bei Langzeitarbeitslosen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR führt bei zahlreichen Kommunen und Arbeitsgemeinschaften zur Zeit zu Engpässen bei den Erstattungen der Bewerbungskosten. Besonders in den neuen deutschen Bundesländern sind durch langfristig gebundenen Eingliederungstitel zurzeit kaum noch Mittel für weitere Eingliederungsleistungen vorhanden. Dies wurde gestern gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt, nachdem sich bundesweit zahlreiche Betroffene meldeten, denen von ihren Fallmanagern offeriert wurde, dass Bewerbungskosten im Moment nicht mehr erstattet werden können. Weiterlesen