Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.
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Wichtiger Hinweis zum Elterngeld
Alg2-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.
Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch 1 weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man pauschal zusätzlich noch 75 € Geschwisterbonus(2). Diese 75 € werden leider angerechnet.
Uns ist bekannt geworden, dass im Bayreuther u. Regensburger Raum bereits Verrechnungsersuchen der ARGE eingegangen sind, obwohl die Eltern noch gar keinen Elterngeldantrag gestellt hatten.
Deshalb sollten, die den sog. Geschwisterbonus für ein bzw. 2 weitere Kinder erhalten der ARGE dies am besten mitteilen. Ansonsten holt es die ARGE hinterrücks direkt von der Elterngeldstelle ab.
Es wird sich dabei auf §§ 102-104 SGB X berufen. Weiterlesen
Bewerbungskosten Bundesministerium für Arbeit- und Soziales um zeitnahe Lösung bemüht
Ministerium hofft auf Solidarität der Kommunen und Arbeitsgemeinschaften untereinander
Berlin/Bonn. Die vom Bundestag verhängte Ausgabensperre für Eingliederungshilfen bei Langzeitarbeitslosen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR führt bei zahlreichen Kommunen und Arbeitsgemeinschaften zur Zeit zu Engpässen bei den Erstattungen der Bewerbungskosten. Besonders in den neuen deutschen Bundesländern sind durch langfristig gebundenen Eingliederungstitel zurzeit kaum noch Mittel für weitere Eingliederungsleistungen vorhanden. Dies wurde gestern gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt, nachdem sich bundesweit zahlreiche Betroffene meldeten, denen von ihren Fallmanagern offeriert wurde, dass Bewerbungskosten im Moment nicht mehr erstattet werden können. Weiterlesen
Überprüfung der Arbeitswilligkeit: Mit Kanonen auf Spatzen geschossen
Optimierungsgesetzt Hartz-IV ein weiterer Schritt zum Ausbau der Verfolgungsbetreuung.
EFD/mb Bonn.Nach den Plänen der Bundesregierung sollen zukünftig Arbeitslose schon vor Erhalt von Leistungen auf ihre Arbeitswilligkeit durch Trainingsmaßnahmen und 1 Euro-Jobs überprüft werden. Zugleich kündigte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner gegenüber der WELT an, dass durch verbesserten Datenabgleich angeblich zu unrecht bezogene Leistungen eingedämmt werden sollen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland zeigte sich empört und bezeichnete diese Äußerungen als einen weiteren Schritt zum Ausbau einer „Verfolgungsbetreuung“ von Arbeitslosen. Ziel sei nicht die Verbesserung der Vermittlungschancen, sondern das bewusste Herausdrängen von Menschen aus dem Leistungsbezug. Schon Exbundesarbeits- und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hätte keine Beweise für den angeblichen Leistungsmissbrauch vorgelegt und diese Linie würde weiterhin aufrechterhalten. Das Erwerbslosen Forum Deutschland forderte umgehend überprüfbare Beweise.