Bonn (pr-sozial Martin Behrsing) – Die Eingangsinformation war eine Meldung in der Abendzeitung München vom 20.9.: „KASSEL- Arbeitslose müssen künftig ihre Kontoauszüge vorlegen, um Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Tun sie das nicht, darf ihnen das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden, entschied das Bundessozialgericht. Auszüge dürfen aber zum Schutz sensibler Informationen teilweise geschwärzt werden“.
Der Informationsgehalt dieses Presseartikels ist grundsätzlich nicht geeignet, Betroffenen ihre entsprechenden Rechte und Pflichten nachvollziehbar vor Augen zu führen und es können ihnen – sofern sie sich nicht umfassend weiter informieren — verhängnisvolle Fehler unterlaufen. Weiterlesen
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Sparkasse: Datenschutz bei Hartz IV-Beziehern wird nicht so genau genommen
Die größte Sparkasse (Köln-Bonn) gibt ungeprüft bereitwillig Auskünfte über ALG II-Bezieher
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Köln – Sichtlich geschockt war Frau F. (Name geändert) aus Köln als sie ein Schreiben der Sparkasse Köln öffnete. Der Hartz IV-Bezieherin wurde von der größten deutschen Sparkasse mitgeteilt, dass die Kölner Hartz IV-Behörde (ARGE Köln) die Bank um die Offenlegung ihres Kontos für einen Zeitraum im Jahr 2007 gebeten hat. Wegen entsprechender Auskünfte solle sie sich nicht an die Sparkasse wenden, sondern an die zuständige ARGE. Als Begründung für die Aufhebung des Datenschutzes wurde der § 60 Sozialgesetzbuch Zwei genommen. Dieser besagt, dass Banken und Versicherungen zu Auskunftserteilung verpflichtet werden können, wenn sich ein Sachverhalt auf anderen Weg nicht aufklären lässt. Allerdings sind an diesen Paragraphen hohe Auflagen gestellt, die anscheinend für die Kölner ARGE als auch für die Sparkasse nicht gelten. Weiterlesen
Projekt Perspektive 50plus: Betroffene müssen »Katze im Sack« kaufen
Bonner ARGE will Blanko-Vollmacht
Bonn – Wenn es nach den Wünschen der Bonner Behörde zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen geht, dann müssen sich über 50jähige Hartz IV-Bezieher darauf einstellen, dass sie bei dem von der Bundesregierung aufgelegten Programm »Projekt Perspektive 50plus« nur dann teilnehmen können, wenn sie zuvor eine »Katze im Sack« kaufen. Diesen Eindruck gewinnt man beim Lesen des Schreibens der Bonner ARGE an über 50jährige Hartz IV-Bezieher. Vollmundig wird versprochen: »allen Teilnehmern stehen besondere Zuschüsse und Fördermaßnahmen zur Verfügung, die Ihnen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern«. Die Bedingung ist allerdings, dass eine Blanko-Unterschrift gegeben wird, indem sich der »so Beglückte» dazu verpflichtet mit der Arge »konstruktiv zusammen zuarbeiten», die Erlaubnis der Weitergabe seiner persönlichen Daten erlaubt und sich zur Teilnahme von undefinierten »Maßnahmen« bereit erklärt. Weiterlesen
Generalangriff auf Arbeitnehmerrechte – Der „soziale Arbeitsmarkt“
Auszüge einer politischen Offensive
In einer Analyse der LAG Arbeit Hessen vom Mai 2007 wird die Reform als „Wege und Irrwege der öffentlich geförderten Beschäftigung“ benannt. Hieraus sind folgend einzelne Auszüge von Einschätzungen entnommen.
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Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Hinzuverdiensten
Gleichzeitige Kürzung des Regelsatzes oder Arbeitszwang?
Nach Plänen der Bundesregierung sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei ALG II künftig neu geregelt werden. Dabei soll grundsätzlich bis zu einem Einkommen von 200 EUR eine volle Anrechnung stattfinden. Im Gegenzug von 200 bis 800 EUR können 50% anrechnungsfrei bleiben. Im Gegenzug dazu soll für erwerbslose Hilfebedürftige der Regelsatz um 30% gekürzt werden. Damit wird der Weg zum Arbeitszwang mittels Kombilöhne frei. Nicht deutlich wird, ob die geplante Regelsatzkürzung auch für Hartz IV-Betroffene gilt, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Hier die Antwort der Bundesregerung auf die kleine Anfrage der Bundestagsabgeordnete Katja Kipping (Die Linke. )