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Jobcenter will sich für Ausreiseaufforderung bei Hartz IV-Betroffenen entschuldigen

Bundestagsabgeordnete Sigmar Gabriel (SPD), Ute Kumpf (SPD) und Sabine Zimmermann (Linksfraktion) hatten sofort Hilfe und Unterstätzung angeboten

Stuttgart. Bei dem Fall, indem einem 60jährigen die Leistungen verweigert wurden, wenn er nicht ein Konzept zur Ausreise nach Österreich vorlegt, will sich das Jobcenter Stuttgart beim Betroffenen entschuldigen. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland betonte ein Sprecher des Jobcenters, dass solche Aufforderungen ein Ansinnen wären, die durch kein Gesetz gedeckt sein und dies auch keineswegs die Linie der Behörde wäre. Der Mann soll ein Entschuldigungsschreiben und sofort seine Leistungen wieder erhalten. Eine Mitarbeiterin sei weit über das Ziel hinausgeschossen. Schon gestern hatten sich die Büros der Bundestagabgeordneten Sigmar Gabriel (SPD), Ute Kumpf (SPD) und Sabine Zimmermann (Die LINKE.) beim Erwerbslosen Forum Deutschland gemeldet und Hilfe und Unterstützung angeboten. Der 60jährige, der seit 1970 in Deutschland lebt und Höchstbeiträge in die Sozial- und Steuerkassen eingezahlt hatte, braucht sich nunmehr keine Sorgen mehr machen, dass er Deutschland verlassen muss. Der Betroffene hatte allerdings noch keine Mitteilung oder Geld von der Stuttgarter Behörde erhalten.

Das Jobcenter machte gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland auch deutlich, dass solche Dinge leider auch passieren, weil es in diesem Fall keine vernünftige Kommunikation zwischen den einzelnen Fachabteilungen gegeben hätte. Der Mann hätte weder Bewerbungsbemühungen noch ein Konzept zur Ausreise vorlegen müssen, da er der sogenannten 58-Regleung zugestimmt hatte. Diese besagt, dass sich dieser Personenkreis bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr bewerben muss, erhält aber im Gegenzug auch keine Unterstützung vom Jobcenter zur Integration in dem Arbeitsmarkt.

Dennoch macht das Erwerbslosen Forum Deutschland darauf aufmerksam, dass solche Fälle erst durch Hartz IV ermöglicht werden können und dieser Fall nur exemplarisch für die vielen Rechtsmissbräuche der Behörden sei.
„Hartz IV, hat im Gegensatz zur alten Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe jede Menge Verschärfungen und Sonderrechte für Behörden gegeben, die auch solche missbräuchlichen Entscheidungen ermöglichen. Hinzu kommt der erhebliche Druck, unter dem diese Mitarbeiter stehen. Entweder völlig überlastet, ungenügend qualifiziert oder mit Zeitverträgen ausgestattet wird dann nur noch gefordert. Erfolg von Hartz IV-Behörden wird nun mal daran gemessen, wie viele Menschen weniger im Leistungsbezug sind. Erneut zeigt sich, dass nur massiver Druck und Öffentlichkeitsarbeit Bewegung ins Spiel bringt", so Martin Behrsing.

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