Skandal: Hartz IV-Betroffener soll Konzept vorlegen, um Deutschland zu verlassen – sonst kein Geld

arge_Seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebender Österreicher nicht mehr erwünscht?

Stuttgart. Ein 60jähriger Österreicher, der in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als 30 Jahren lebt, soll dem Jobcenter Stuttgart ein Ausreisekonzept vorlegen. „Sonst gibt es kein Geld“. In einem Schreiben, dass dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegt, verlangt die Stuttgarter Behörde von ihm, dass für die Auszahlung seiner zustehenden Leistungen noch schriftliche Nachweise erbringen muss, die seine Bemühungen für eine Umzugsplanung nach Österreich dokumentieren. Der Mann lebt nunmehr wiederholt ohne einen Cent, da er monatlich immer wieder neue kaum zu erfüllende Auflagen bekommt. Zum Verhängnis wurde ihm anscheinend, dass ihm seine 90jährige Mutter aus Wien Geld geliehen hatte, damit er sich überhaupt etwas zum Essen kaufen konnte. Darüber wurden dem Jobcenter Nachweise erbracht. Die reichte wohl, um ihm zu bewegen, dass er doch Deutschland verlässt.

Dabei war Dieter T. seit 1970 zunächst 25 Jahre in Spitzenpositionen als Angestellter in Deutschland tätig. Vor 15 Jahren entschied er sich dann für eine selbstständige Tätigkeit, die auch fast 14 Jahre erfolgreich lief. Nur zum Schluss wurden die Aufträge weniger und Dieter T. musste Hartz IV-Leistungen beantragen. Bis Dezember war die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter auch sehr gut, er hatte auch die soggenannte 58er-Regelung unterschrieben. Diese besagt, dass Menschen sich bis zum Renteneintritt nicht mehr bewerben brauchen, bekommen aber auch keine Jobangebote mehr vom Jobcenter. Im Dezember 06 bekamt Dieter T. dann eine neue Sachbearbeiterin. Seit dem kommt es nur noch zu Störungen und er muss monatlich seine Leistungen beantragen. Ein Bescheid gilt in der Regel für mindestens sechs Monate.

Dieter T. hat im Moment kein Geld, deshalb wird das Erwerbslosen Forum Deutschland ihm behilflich sein, dass er einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen kann.

„Für uns ist so ein Ansinnen keineswegs hinnehmbar und wir erwarten eine öffentliche Erklärung, wie ein Jobcenter solche rechtswidrigen Aufforderungen stellen kann. So verstehen wir jetzt auch die jüngste Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit sehr gut, wonach im Süden von Deutschland allein stehende Männer öfter sanktioniert werden. Allerdings bezeichnen wir so etwas nicht als Sanktion, sondern dies ist für uns pure Schikane. Es kommt uns der Verdacht auf, dass man den Mann in die vorzeitige Rente drängen will. Dies könnte er auch jederzeit, allerdings müsste er dann erhebliche Abstriche in Kauf nehmen. Leider erleben wir so etwas in letzter Zeit verstärkt, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.  

Das Erwerbslosen Forum Deutschland wird dem 60jährigen nun helfen, dass er per Eilbeschluss beim Stuttgarter Sozialgericht seine Leistungen bekommt. Dabei werden auch rechtswidrige Bescheide der Vergangenheit zusätzlich zur Prüfung vorgelegt. Zusätzlich sollen diesmal alle Bundestagsabgeordneten und österreichische Medien informiert werden. „Solche Sachen dürfen bei den Argen und Jobcentern noch nicht mal im Ansatz einreißen“, sagte Martin Behrsing. Eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters steht bisher noch aus.