ARGE Skurril: Der Amtsschimmel hat ein Gesicht

Erst will ARGE Euskirchen Kinder sicherstellen, dann soll eine Hartz IV-Bezieherin noch einen ihr völlig unbekannten Mann mitbringen. Landkreis und Arbeitsagentur Brühl sollen sich entschuldigen

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Hartz IV: Nach Bericht des Bundesrechnungshof – sofortige Konsequenzen gefordert

 Bundesregierung und große Koalition bleiben Antworten schuldig

Bonn – Nach den vernichtendem Urteil des Bundesrechnungshof, wonach Erwerbslose nur völlig unzureichend betreut werden und es einen massiven Missbrauch von Ein-Euro-Jobs gibt, fordert das Erwerbslosen Forum Deutschland sofortige Konsequenzen. Es könne nicht sein, dass jährlich eine Milliarde Euro Steuergelder für sinnlose Arbeitsgelegenheiten verschwendet werden, während in den Job-Centern zu wenig Personal beschäftigt sei, dass dazu auch viel zu häufig unqualifiziert sei…  weiter …

ARGE Mönchengladbach: Möglicher Hungertod wird in Kauf genommen!

Ein 27jähriger Hartz IV-Bezieher aus Mönchengladbach erhält wegen völlig absurden und überzogenen Forderungen seit Monaten keine ALGII-Leistungen, obwohl er ein Anrecht darauf hat. Sein gesundheitlicher Zustand ist inzwischen dramatisch und er hat den Überlebenswillen verloren. Die ARGE Mönchengladbach und das Sozialgericht Düsseldorf sehen tatenlos zu.

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Sozialamtmitarbeiter haben kein Zugang zu einem Internen Bereich in unserem Forum

Erwerbslosen Forum Deutschland setzt sich für die Abschaffung von Hartz IV und neoliberaler Agendapolitik ein

Aus aktuellem Anlass teilen wir mit, dass wir in unserem Forum keinem Mitarbeiter der Arbeitsagentur, Arge oder des Sozialamtes Zutritt zu unseren internen Bereich gewähren oder sie als Moderatoren einsetzen. Dies könnte nur dann geschehen, wenn sie bereit wären mit uns gemeinsam gegen Hartz IV und die Agenda2010-Politk zu kämpfen und sich keineswegs an den von oben vorgegebenen Weisungen halten. Erwerbslose nach den Hartz IV-Gesetzen zu sanktionieren, ist für Menschen entwürdigend und respektlos.
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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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