Forderungen nach dem Tod eines Arbeitslosen in Speyer – Professionelles Fallmanagement

Zum Fall des Verhungerten Arbeitslosen in Speyer erklärt das Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Ein 20jährigr Arbeitsloser ist gestorben, weil schwere Depressionen offenbar die Ursache waren, dass er nicht den Verpflichtungen aus dem Sozialgesetzbuch Zwei nachkommen konnte. Bei seiner Mutter scheint es sich ebenso zu verhalten. Deshalb halten wir es für angebracht, dass nun endlich in den Hartz IV-Behörden ein kompetentes Fallmanagement installiert wird, so wie es ursprünglich auch geplant war (BT-Dr. 15/1516 54). Dazu gehört besonders, dass die Mitarbeiter eine hohe Beratungskompetenz haben und eventuelle Krisen schon im Vorfeld absehen können. Mitarbeiter, die nicht über derartige Ausbildungen oder Qualifikationen verfügen, können solche Situationen kaum abschätzen. Dazu gehört, dass verstärkt Menschen mit einer Berufsausbildung im psycho-sozialen Bereich und entsprechender Berufserfahrung eingestellt werden. Natürlich müssen diese Menschen adäquat bezahlt werden.

Keineswegs geben wir uns damit zufrieden, dass die Geschäftsleitung der GFA-Speyer darauf verweist, dass bei einer kompletten Leistungseinstellung, die Möglichkeiten der Lebensmittelgutscheine oder die Versorgung durch sogenannte Tafeln gegeben ist. Bei einer Leistungskürzung müssen unbedingt die eventuellen Risiken abgeschätzt werden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Gerade bei psychisch kranken Menschen ist eine Leistungseinstellung ein nicht geeignetes Mittel, wie der vorliegende Fall zeigt.

Wir fordern deshalb das Bundesministerium für Arbeit- und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit auf: dass Fallmanagement nicht nur anhand von Kennzahlen der Effiziens definiert wird, sondern dass Fallmanagement die besondere Berücksichtigung des individuellen Einzelfall berücksichtigt und würdigt.

Es zeigt sich für uns auch erneut, dass die Hartz IV-Gesetze nicht dazu geeignet sind, um Behinderten und Kranken Menschen eine effektive Hilfe zu kommen zu lassen".