Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert von der Stadt Bonn und der Arbeitsagentur personelle Konsequenzen nach dem am Montag der Sicherheitsdienst der Bonner ARGE mit völlig inakzeptablen Methoden einen Hartz IV-Bezieher gewaltsam aus der ARGE entfernt hatte. Während einer Wartezeit war es zu einer verbalen Eskalation zwischen einem Kunden und einer Sachbearbeiterin der Kundentheke gekommen indessen Verlauf der Sicherheitsdienst der Bonner ARGE den Mann gewaltsam aus der ARGE entfernt hat. Weiterlesen
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Jobcenter will sich für Ausreiseaufforderung bei Hartz IV-Betroffenen entschuldigen
Bundestagsabgeordnete Sigmar Gabriel (SPD), Ute Kumpf (SPD) und Sabine Zimmermann (Linksfraktion) hatten sofort Hilfe und Unterstätzung angeboten
Stuttgart. Bei dem Fall, indem einem 60jährigen die Leistungen verweigert wurden, wenn er nicht ein Konzept zur Ausreise nach Österreich vorlegt, will sich das Jobcenter Stuttgart beim Betroffenen entschuldigen. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland betonte ein Sprecher des Jobcenters, dass solche Aufforderungen ein Ansinnen wären, die durch kein Gesetz gedeckt sein und dies auch keineswegs die Linie der Behörde wäre. Der Mann soll ein Entschuldigungsschreiben und sofort seine Leistungen wieder erhalten. Eine Mitarbeiterin sei weit über das Ziel hinausgeschossen. Schon gestern hatten sich die Büros der Bundestagabgeordneten Sigmar Gabriel (SPD), Ute Kumpf (SPD) und Sabine Zimmermann (Die LINKE.) beim Erwerbslosen Forum Deutschland gemeldet und Hilfe und Unterstützung angeboten. Der 60jährige, der seit 1970 in Deutschland lebt und Höchstbeiträge in die Sozial- und Steuerkassen eingezahlt hatte, braucht sich nunmehr keine Sorgen mehr machen, dass er Deutschland verlassen muss. Der Betroffene hatte allerdings noch keine Mitteilung oder Geld von der Stuttgarter Behörde erhalten.
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Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln
Leipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.
Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden
Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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