Sparkasse: Datenschutz bei Hartz IV-Beziehern wird nicht so genau genommen

sparkasse1Die größte Sparkasse (Köln-Bonn) gibt ungeprüft bereitwillig Auskünfte über ALG II-Bezieher
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Köln – Sichtlich geschockt war Frau F. (Name geändert) aus Köln als sie ein Schreiben der Sparkasse Köln öffnete. Der Hartz IV-Bezieherin wurde von der größten deutschen Sparkasse mitgeteilt, dass die Kölner Hartz IV-Behörde (ARGE Köln) die Bank um die Offenlegung ihres Kontos für einen Zeitraum im Jahr 2007 gebeten hat. Wegen entsprechender Auskünfte solle sie sich nicht an die Sparkasse wenden, sondern an die zuständige ARGE. Als Begründung für die Aufhebung des Datenschutzes wurde der § 60 Sozialgesetzbuch Zwei genommen. Dieser besagt, dass Banken und Versicherungen zu Auskunftserteilung verpflichtet werden können, wenn sich ein Sachverhalt auf anderen Weg nicht aufklären lässt. Allerdings sind an diesen Paragraphen hohe Auflagen gestellt, die anscheinend für die Kölner ARGE als auch für die Sparkasse nicht gelten. Weiterlesen

Jobcenter will sich für Ausreiseaufforderung bei Hartz IV-Betroffenen entschuldigen

Bundestagsabgeordnete Sigmar Gabriel (SPD), Ute Kumpf (SPD) und Sabine Zimmermann (Linksfraktion) hatten sofort Hilfe und Unterstätzung angeboten

Stuttgart. Bei dem Fall, indem einem 60jährigen die Leistungen verweigert wurden, wenn er nicht ein Konzept zur Ausreise nach Österreich vorlegt, will sich das Jobcenter Stuttgart beim Betroffenen entschuldigen. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland betonte ein Sprecher des Jobcenters, dass solche Aufforderungen ein Ansinnen wären, die durch kein Gesetz gedeckt sein und dies auch keineswegs die Linie der Behörde wäre. Der Mann soll ein Entschuldigungsschreiben und sofort seine Leistungen wieder erhalten. Eine Mitarbeiterin sei weit über das Ziel hinausgeschossen. Schon gestern hatten sich die Büros der Bundestagabgeordneten Sigmar Gabriel (SPD), Ute Kumpf (SPD) und Sabine Zimmermann (Die LINKE.) beim Erwerbslosen Forum Deutschland gemeldet und Hilfe und Unterstützung angeboten. Der 60jährige, der seit 1970 in Deutschland lebt und Höchstbeiträge in die Sozial- und Steuerkassen eingezahlt hatte, braucht sich nunmehr keine Sorgen mehr machen, dass er Deutschland verlassen muss. Der Betroffene hatte allerdings noch keine Mitteilung oder Geld von der Stuttgarter Behörde erhalten.
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Hungerstreik von Rüdiger S. doch nicht beendet

hungernVerwaltung in Osterode will die Heizkosten noch weiter reduzieren 

Wieda, Osterode. Entgegen gestrigen Ankündigungen, dass Rüdiger S. aus Wieda seinen Hungerstreik beendet habe, kündigte dieser heute an, dass er keineswegs den Hungerstreik beendet. In den gestrigen Verhandlungen im Landkreis Osterode, unter Anwesenheit des Vermittlers Prof. Peter Grottian, wollte der erste Kreisrat, Gero Geißlreiter, sogar die Heizkosten von bisher erstatteten 79 EUR auf 28 EUR reduzieren. Da Rüdiger S. die kälteren Monate in seinem kleinen Badezimmer verbrachte und dadurch einen geringeren tatsächlichen Bedarf habe, sei dies juristisch machbar. Als Nachweis des geringeren Bedarfes verwendet Geißlreiter die Abrechnung des Energielieferanten für das Jahr 2006 – welches Rüdiger S. notgedrungen zur Abwendung von Verschuldung in seinem Badezimmer verbracht hatte. Außerdem würden sich Rückforderungen für den Kreis ergeben, da Rüdiger S. durch sein Leben im Badezimmer sogar weniger als die knappe pauschalierte Heizkostenerstattung verbraucht habe.

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