Kritische Bewertung des Urteils des Bundessozialgerichts – Arbeitslose müssen Kontoauszüge vorlegen

 Bonn (pr-sozial Martin Behrsing) – Die Eingangsinformation war eine Meldung in der Abendzeitung München vom 20.9.: „KASSEL- Arbeitslose müssen künftig ihre Kontoauszüge vorlegen, um Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Tun sie das nicht, darf ihnen das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden, entschied das Bundessozialgericht. Auszüge dürfen aber zum Schutz sensibler Informationen teilweise geschwärzt werden“.
Der Informationsgehalt dieses Presseartikels ist grundsätzlich nicht geeignet, Betroffenen ihre entsprechenden Rechte und Pflichten nachvollziehbar vor Augen zu führen und es können ihnen – sofern sie sich nicht umfassend weiter informieren — verhängnisvolle Fehler unterlaufen.
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Was man als Erwerbsloser zur Gegenwehr alles wissen muss…

Wir halten es für notwendig, dass Betroffene sich gegen die SGB II-Behörden wehren, da diese vielfach willkürlich gegen geltendes Recht verstoßen. Man kann hier auch nicht mehr von Einzelfällen sprechen. Eher trifft es zu, dass es mit System passiert.
Deshalb hier wichtige Hinweise, die ein Mitstreiter des Erwerbslosen Forum Deutschland sehr gut zusammen getragen hat.
(Text auch als PDF dowloadbar)

 

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