Kritische Bewertung des Urteils des Bundessozialgerichts – Arbeitslose müssen Kontoauszüge vorlegen

 Bonn (pr-sozial Martin Behrsing) – Die Eingangsinformation war eine Meldung in der Abendzeitung München vom 20.9.: „KASSEL- Arbeitslose müssen künftig ihre Kontoauszüge vorlegen, um Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Tun sie das nicht, darf ihnen das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden, entschied das Bundessozialgericht. Auszüge dürfen aber zum Schutz sensibler Informationen teilweise geschwärzt werden“.
Der Informationsgehalt dieses Presseartikels ist grundsätzlich nicht geeignet, Betroffenen ihre entsprechenden Rechte und Pflichten nachvollziehbar vor Augen zu führen und es können ihnen – sofern sie sich nicht umfassend weiter informieren — verhängnisvolle Fehler unterlaufen.
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Gegendarstellung der ARGE Bochum zur Presseerklärung Achtung Lebensgefahr bei ARGE und Sozialgericht

Die Gegendarstellung der ARGE Bochum,

die kurz nach der Veröffentlichung des Erwerbslosen Forum Deutschland eintraf. Dies ist unserer Meinung nach ungewöhnlich, da normalerweise erstmal gar nicht reagiert wird. Es scheint eine gewisse Brisanz im Thema zu liegen.
Dazu auch die Meinung des Bochumer Rechtsanwaltes Martin Reucher im Anschluss der Gegendarstellung.

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