Bonn (pr-sozial Martin Behrsing) – Die Eingangsinformation war eine Meldung in der Abendzeitung München vom 20.9.: „KASSEL- Arbeitslose müssen künftig ihre Kontoauszüge vorlegen, um Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Tun sie das nicht, darf ihnen das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden, entschied das Bundessozialgericht. Auszüge dürfen aber zum Schutz sensibler Informationen teilweise geschwärzt werden“.
Der Informationsgehalt dieses Presseartikels ist grundsätzlich nicht geeignet, Betroffenen ihre entsprechenden Rechte und Pflichten nachvollziehbar vor Augen zu führen und es können ihnen – sofern sie sich nicht umfassend weiter informieren — verhängnisvolle Fehler unterlaufen. Weiterlesen
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Neuer Zahltag von „AGENTURSCHLUSS“ in Köln
Zahltag! Schluss mit ARGE(n)-Schikanen
Hiermit möchten auch wir Euch alle zum nächsten Zahltag in Köln einladen. Diesmal beginnt er schon am abends des 1. Mai mit einem kulturellen Programm, um dann am 2. Mai morgens früh direkt die Aktionen an der Kölner ARGE zu starten.
Lasst uns gemeinsam an die Erfolge der Zahltage im letzten Jahr anknüpfen und ein weiteres Mal gelebte Solidarität und Widerstand leben.
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