Kritische Bewertung des Urteils des Bundessozialgerichts – Arbeitslose müssen Kontoauszüge vorlegen

 Bonn (pr-sozial Martin Behrsing) – Die Eingangsinformation war eine Meldung in der Abendzeitung München vom 20.9.: „KASSEL- Arbeitslose müssen künftig ihre Kontoauszüge vorlegen, um Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Tun sie das nicht, darf ihnen das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden, entschied das Bundessozialgericht. Auszüge dürfen aber zum Schutz sensibler Informationen teilweise geschwärzt werden“.
Der Informationsgehalt dieses Presseartikels ist grundsätzlich nicht geeignet, Betroffenen ihre entsprechenden Rechte und Pflichten nachvollziehbar vor Augen zu führen und es können ihnen – sofern sie sich nicht umfassend weiter informieren — verhängnisvolle Fehler unterlaufen.
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Zweiter. «Zahltag!» an der ARGE Köln erfolgreich

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Köln («agenturschluss») Heute fand zum zweiten Mal in Köln der Aktionstag „Zahltag!“ gegen ARGE-Schikanen der Initiative «agenturschluss» statt. Bereits um 7.00h in der Frühe fanden sich zahlreiche «AgenturschließerInnen» ein, um den systematischen schikanösen Praktiken der ARGE gegen BezieherInnen von ALGII mit dem Aktionstag entschlossen entgegenzutreten. Ein inhaltlicher Schwerpunkt lag auf den entwürdigenden Praktiken vor Ort, z.B. im Kölner Modellprojekt «DiMa». Unter Rückgriff auf die Erfahrungen des letzten „Zahltags!“ im Oktober wurden durch gegenseitige und entschlossene Begleitungen von durch ARGE-Schikanen Betroffenen bislang vorenthaltene Rechte und Forderungen gegenüber der ARGE unmittelbar durchgesetzt. Weiterlesen