Kritische Bewertung des Urteils des Bundessozialgerichts – Arbeitslose müssen Kontoauszüge vorlegen

 Bonn (pr-sozial Martin Behrsing) – Die Eingangsinformation war eine Meldung in der Abendzeitung München vom 20.9.: „KASSEL- Arbeitslose müssen künftig ihre Kontoauszüge vorlegen, um Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Tun sie das nicht, darf ihnen das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden, entschied das Bundessozialgericht. Auszüge dürfen aber zum Schutz sensibler Informationen teilweise geschwärzt werden“.
Der Informationsgehalt dieses Presseartikels ist grundsätzlich nicht geeignet, Betroffenen ihre entsprechenden Rechte und Pflichten nachvollziehbar vor Augen zu führen und es können ihnen – sofern sie sich nicht umfassend weiter informieren — verhängnisvolle Fehler unterlaufen.
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Uni Bonn: Billigfraß reicht nicht für gesunde Ernährung bei Hartz IV

AlditueteForschungsinstitut für Kinderernährung legt umfangreiche Studie vor

Bonn. Das Arbeitslosengeld (Hartz IV) reicht nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn in einer umfangreichen Studie. Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kauft, muss jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Das FKE empfiehlt, das Arbeitslosengeld entsprechend anzupassen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten leiden heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen. Weiterlesen