Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe. Weiterlesen
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Was man als Erwerbsloser zur Gegenwehr alles wissen muss…
Wir halten es für notwendig, dass Betroffene sich gegen die SGB II-Behörden wehren, da diese vielfach willkürlich gegen geltendes Recht verstoßen. Man kann hier auch nicht mehr von Einzelfällen sprechen. Eher trifft es zu, dass es mit System passiert.
Deshalb hier wichtige Hinweise, die ein Mitstreiter des Erwerbslosen Forum Deutschland sehr gut zusammen getragen hat.
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