Trotz Zwangsgeld scheinen Gerichte für den Geschäftsführer Ulrich Lammers entbehrlich – Totale Machtausübung der Verwaltung ohne jegliche gerichtliche Kontrolle
Dorsten. Einem 61jährigenHartz IV-Betroffenen wird nunmehr seit knapp vier Wochen von der „Vestischen Arbeit" (Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen) seine Leistungen verweigert, obwohl es seit dem 15.März eine Verpflichtung aus einem Eilbeschluss des Sozialgericht Gelsenkirchen gibt. Dennoch weigert sich die ARGE den Gerichtsbeschluss umzusetzen, da man gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt hätte. Nachdem der Mann vergeblich versucht hatte an sein Geld zu kommen, beantragte sein Bochumer Anwalt, Martin Reucher ein Zwangsgeld gegen den Geschäftsführer der Behörde, Ulrich Lammers. Das Sozialgericht reagierte prompt und verhängte am Donnerstag vergangener Woche ein Zwanggeld gegen die Behörde und teilte ausdrücklich mit, dass die Hartz IV-Behörde sofort zu zahlen hätte. Auch eine Beschwerde ändere nichts an der Zahlungsverpflichtung.