Aachen/Bonn – Wenn es nach der Staatsanwaltschaft Aachen (Abteilung I) geht, so scheint das öffentliche Verständnis zeigen, schon eine schwere kriminelle Handlung zu sein. So jedenfalls sehen sich zur Zeit einige Nutzer des Erwerbslosen Forum Deutschland konfrontiert. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft Aachen wegen des Verdachts der Volksverhetzung, weil sie nach einer glimpflich angelaufenen Geiselnahme, einer offensichtlich gestörten Person in der Aachener Arge im September, im Online-Forum Verständnis zeigten, dass solche Sachen bei Hartz IV-Empfänger passieren können, die offensichtlich unter erheblichen Druck durch Behörden stehen. Am Dienstag wandte sich der Staatsschutz an das Erwerbslosen Forum Deutschland und begehrte die Daten von einigen Nutzern des Online-Forums, die sich dazu öffentlich geäußert hatten. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält diese Verdächtigungen für völlig absurd und überzogen und sieht in der Strafanzeige, die wohl von einer Behörde kommt, den Versuch hier rigoros die Meinungsfreiheit einzuschränken bzw. auch die sehr erfolgreiche Arbeit des Erwerbslosen Forum Deutschland durch derartige Angriffe zu beenden. Die Initiative teilte jetzt mit, dass sie vorerst nicht vorhat, dem Staatsschutz die persönlichen Daten der Nutzer herauszugeben, da bisher keine rechtlichen Grundlagen zum Bruch des persönlichen Datenschutzes mitgeteilt worden sind. Weiterlesen
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Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen ignoriert Gerichtsbeschluss
Trotz Zwangsgeld scheinen Gerichte für den Geschäftsführer Ulrich Lammers entbehrlich – Totale Machtausübung der Verwaltung ohne jegliche gerichtliche Kontrolle
Dorsten. Einem 61jährigenHartz IV-Betroffenen wird nunmehr seit knapp vier Wochen von der „Vestischen Arbeit" (Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen) seine Leistungen verweigert, obwohl es seit dem 15.März eine Verpflichtung aus einem Eilbeschluss des Sozialgericht Gelsenkirchen gibt. Dennoch weigert sich die ARGE den Gerichtsbeschluss umzusetzen, da man gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt hätte. Nachdem der Mann vergeblich versucht hatte an sein Geld zu kommen, beantragte sein Bochumer Anwalt, Martin Reucher ein Zwangsgeld gegen den Geschäftsführer der Behörde, Ulrich Lammers. Das Sozialgericht reagierte prompt und verhängte am Donnerstag vergangener Woche ein Zwanggeld gegen die Behörde und teilte ausdrücklich mit, dass die Hartz IV-Behörde sofort zu zahlen hätte. Auch eine Beschwerde ändere nichts an der Zahlungsverpflichtung.
Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften
Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?
BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen
Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.