Sparkasse: Datenschutz bei Hartz IV-Beziehern wird nicht so genau genommen

sparkasse1Die größte Sparkasse (Köln-Bonn) gibt ungeprüft bereitwillig Auskünfte über ALG II-Bezieher
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Köln – Sichtlich geschockt war Frau F. (Name geändert) aus Köln als sie ein Schreiben der Sparkasse Köln öffnete. Der Hartz IV-Bezieherin wurde von der größten deutschen Sparkasse mitgeteilt, dass die Kölner Hartz IV-Behörde (ARGE Köln) die Bank um die Offenlegung ihres Kontos für einen Zeitraum im Jahr 2007 gebeten hat. Wegen entsprechender Auskünfte solle sie sich nicht an die Sparkasse wenden, sondern an die zuständige ARGE. Als Begründung für die Aufhebung des Datenschutzes wurde der § 60 Sozialgesetzbuch Zwei genommen. Dieser besagt, dass Banken und Versicherungen zu Auskunftserteilung verpflichtet werden können, wenn sich ein Sachverhalt auf anderen Weg nicht aufklären lässt. Allerdings sind an diesen Paragraphen hohe Auflagen gestellt, die anscheinend für die Kölner ARGE als auch für die Sparkasse nicht gelten. Weiterlesen

Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen ignoriert Gerichtsbeschluss

Trotz Zwangsgeld scheinen Gerichte für den Geschäftsführer Ulrich Lammers entbehrlich – Totale Machtausübung der Verwaltung ohne jegliche gerichtliche Kontrolle

Dorsten. Einem 61jährigenHartz IV-Betroffenen wird nunmehr seit knapp vier Wochen von der Vestischen Arbeit" (Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen) seine Leistungen verweigert, obwohl es seit dem 15.März eine Verpflichtung aus einem Eilbeschluss des Sozialgericht Gelsenkirchen gibt. Dennoch weigert sich die ARGE den Gerichtsbeschluss umzusetzen, da man gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt hätte. Nachdem der Mann vergeblich versucht hatte an sein Geld zu kommen, beantragte sein Bochumer Anwalt, Martin Reucher ein Zwangsgeld gegen den Geschäftsführer der Behörde, Ulrich Lammers. Das Sozialgericht reagierte prompt und verhängte am Donnerstag vergangener Woche ein Zwanggeld gegen die Behörde und teilte ausdrücklich mit, dass die Hartz IV-Behörde sofort zu zahlen hätte. Auch eine Beschwerde ändere nichts an der Zahlungsverpflichtung.

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Sozialrichterin sauer: Hartz IV-Behörde nimmt Beschluss nicht ernst

alg-iiVestische ARGE Dorsten verweigert trotz Eilbeschluss weiterhin die Zahlungen

Dorsten/Bonn. Trotz eines Eilbeschlusses des Sozialgericht Gelsenkirchen (15.03.2007)weigert sich die ARGE hartnäckig einem 61jährigen Hartz IV-Empfänger seine zustehenden Leistungen auszuzahlen. Die zuständige Richterin zeigte sich darüber gestern erbost und gab dem Mann die Empfehlung, dass er heute nochmals mit dem Beschluss zu dem zuständigen Sachbearbeiter gehen sollte und ihm erklären sollte, dass der Beschluss ernst zunehmen sei und unverzüglich umzusetzen wäre. Der Sachbearbeiter zeigte sich unbeeindruckt und schickte ihn wieder unverrichteter Dinge nach hause und versprach anzurufen. Auf diesen Anruf wartete der Hartz IV-Betroffene vergeblich. Dass ich schon eine fristlose Kündigung meiner Wohnung erhalten habe und seit Tagen nichts mehr zu essen habe, nahm der Sachbearbeiter nur lächelnd zur Kenntnis", so Dorstener, der sich an das Erwerbslosen Forum Deutschland wandte.

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