Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen ignoriert Gerichtsbeschluss

Trotz Zwangsgeld scheinen Gerichte für den Geschäftsführer Ulrich Lammers entbehrlich – Totale Machtausübung der Verwaltung ohne jegliche gerichtliche Kontrolle

Dorsten. Einem 61jährigenHartz IV-Betroffenen wird nunmehr seit knapp vier Wochen von der Vestischen Arbeit" (Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen) seine Leistungen verweigert, obwohl es seit dem 15.März eine Verpflichtung aus einem Eilbeschluss des Sozialgericht Gelsenkirchen gibt. Dennoch weigert sich die ARGE den Gerichtsbeschluss umzusetzen, da man gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt hätte. Nachdem der Mann vergeblich versucht hatte an sein Geld zu kommen, beantragte sein Bochumer Anwalt, Martin Reucher ein Zwangsgeld gegen den Geschäftsführer der Behörde, Ulrich Lammers. Das Sozialgericht reagierte prompt und verhängte am Donnerstag vergangener Woche ein Zwanggeld gegen die Behörde und teilte ausdrücklich mit, dass die Hartz IV-Behörde sofort zu zahlen hätte. Auch eine Beschwerde ändere nichts an der Zahlungsverpflichtung.

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Hungerstreik von Rüdiger S. doch nicht beendet

hungernVerwaltung in Osterode will die Heizkosten noch weiter reduzieren 

Wieda, Osterode. Entgegen gestrigen Ankündigungen, dass Rüdiger S. aus Wieda seinen Hungerstreik beendet habe, kündigte dieser heute an, dass er keineswegs den Hungerstreik beendet. In den gestrigen Verhandlungen im Landkreis Osterode, unter Anwesenheit des Vermittlers Prof. Peter Grottian, wollte der erste Kreisrat, Gero Geißlreiter, sogar die Heizkosten von bisher erstatteten 79 EUR auf 28 EUR reduzieren. Da Rüdiger S. die kälteren Monate in seinem kleinen Badezimmer verbrachte und dadurch einen geringeren tatsächlichen Bedarf habe, sei dies juristisch machbar. Als Nachweis des geringeren Bedarfes verwendet Geißlreiter die Abrechnung des Energielieferanten für das Jahr 2006 – welches Rüdiger S. notgedrungen zur Abwendung von Verschuldung in seinem Badezimmer verbracht hatte. Außerdem würden sich Rückforderungen für den Kreis ergeben, da Rüdiger S. durch sein Leben im Badezimmer sogar weniger als die knappe pauschalierte Heizkostenerstattung verbraucht habe.

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