Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes führt offenbar zu Auszahlungsproblemen

alg-iiBetroffene sollen sich keineswegs von den Argen abwimmeln lassen

Bonn/Erfurt  – Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ab 1. Juli führt offenbar zu neuen Computerproblemen. Die Erhöhung des ALG II kann dazu führen, dass Erwerbslose unter Umständen im Juli keine Leistungen erhalten. Dies berichtete die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe eine Sprecherin der Zeitung bestätigt, dass es bundesweit etwa 70.000 Fälle geben würde, indem die Umstellung auf 347 Euro nicht automatisch erfolgen würde. Es handelt sich um ausgewählte Fallkonstellationen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warnte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Menschen mit Hartz IV hätten nicht den geringsten Spielraum um auch nur Tageweise die von der Bundesagentur geschuldeten Leistungen zu überbrücken.

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Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen ignoriert Gerichtsbeschluss

Trotz Zwangsgeld scheinen Gerichte für den Geschäftsführer Ulrich Lammers entbehrlich – Totale Machtausübung der Verwaltung ohne jegliche gerichtliche Kontrolle

Dorsten. Einem 61jährigenHartz IV-Betroffenen wird nunmehr seit knapp vier Wochen von der Vestischen Arbeit" (Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen) seine Leistungen verweigert, obwohl es seit dem 15.März eine Verpflichtung aus einem Eilbeschluss des Sozialgericht Gelsenkirchen gibt. Dennoch weigert sich die ARGE den Gerichtsbeschluss umzusetzen, da man gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt hätte. Nachdem der Mann vergeblich versucht hatte an sein Geld zu kommen, beantragte sein Bochumer Anwalt, Martin Reucher ein Zwangsgeld gegen den Geschäftsführer der Behörde, Ulrich Lammers. Das Sozialgericht reagierte prompt und verhängte am Donnerstag vergangener Woche ein Zwanggeld gegen die Behörde und teilte ausdrücklich mit, dass die Hartz IV-Behörde sofort zu zahlen hätte. Auch eine Beschwerde ändere nichts an der Zahlungsverpflichtung.

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