Wichtiger Antrag, um Ansprüche zu wahren
Hannover. Mit seinem Beschluss vom 02.03.2007 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az L 8 AS 5/07 NZB, B.v. 02.03.2006) wegen grundsätzlicher Bedeutung Berufung beim Bundessozialgericht zugelassen. Zahlreiche betroffene Hartz IV-Empfänger bekamen keinen Extrabedarf für ihre kostenaufwendige Ernährung, da viele Behörden und die Bundesagentur für Arbeit hier keinen Extrabedarf sahen. Demgegenüber standen die Empfehlungen des Deutschen Vereins, der mit Stand 1997 51,13 Euro empfahl und entsprechend den Regelsatzerhöhungen ab dem 1. Juli 1998 55,06 Euro an Mehrbedarf sieht.