Deutliche Anhebung der Hartz IV-Regelsätze nach IAB-Studie gefordert

Diskussion im Forum >>KLICK<<
 Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland fühlt sich in der Forderung nach einer Erhöhung der Hartz IV-Leistungen auf 500 Euro nach der heute bekannt gewordene Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bestätigt. Noch dringlicher wären allerdings die sofortige Rücknahme der »vorsätzlichen« Regelsatzkürzungen bei Schulkindern und Jugendlichen seit Einführung von Hartz IV im Jahr 2005. Befremdet reagierte die Initiative auf Äußerungen des Deutschen Vereins, wonach die Hartz IV-Sätze für eine gesunde Ernährung angeblich ausreichend seien.
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Teuerer Schulbeginn in Rheinland-Pfalz – Hartz IV-Mutter musste 563,50 Euro hinlegen

schulunterrichtAsbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten  – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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Schulbeginn in NRW – Hartz IV-Kinder schauen in die Röhre

schultueteBonn. Am heutigen Tag hat in Nordrhein-Westfalen die Schule wieder begonnen. Rund 190.000 Schülerinnen und Schüler werden heute und morgen eingeschult. Traurig, jedes vierte Kind in NRW wächst in Armut auf. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat heute darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche Eltern die Einschulung ihrer Kinder nur mit erheblichen Einschränkungen des täglichen Bedarfes vornehmen konnten, dass der Hartz IV-Regelsatz keinen Cent für Bildung bei Kindern und Jugendlichen vorsieht. Etwaige Ansparungsbeträge wären aus dem Regelsatz für Kinder überhaupt nicht zu bewerkstelligen. Auch zahlreiche Anträge auf Sonderbedarf wurden von den zuständigen Behörden abgelehnt und darauf verwiesen, dass es keine „Extraleistungen“ geben würde.

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Uni Bonn: Billigfraß reicht nicht für gesunde Ernährung bei Hartz IV

AlditueteForschungsinstitut für Kinderernährung legt umfangreiche Studie vor

Bonn. Das Arbeitslosengeld (Hartz IV) reicht nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn in einer umfangreichen Studie. Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kauft, muss jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Das FKE empfiehlt, das Arbeitslosengeld entsprechend anzupassen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten leiden heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen. Weiterlesen

Wichtige Hinweise bei ALG II und Diabetes mellitus Typ II

Wichtiger Antrag, um Ansprüche zu wahren

Hannover. Mit seinem Beschluss vom 02.03.2007 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az L 8 AS 5/07 NZB, B.v. 02.03.2006) wegen grundsätzlicher Bedeutung Berufung beim Bundessozialgericht zugelassen. Zahlreiche betroffene Hartz IV-Empfänger bekamen keinen Extrabedarf für ihre kostenaufwendige Ernährung, da viele Behörden und die Bundesagentur für Arbeit hier keinen Extrabedarf sahen. Demgegenüber standen die Empfehlungen des Deutschen Vereins, der mit Stand 1997 51,13 Euro empfahl und  entsprechend den Regelsatzerhöhungen ab dem 1. Juli 1998  55,06 Euro an Mehrbedarf sieht.

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