Wichtiger Antrag, um Ansprüche zu wahren
Hannover. Mit seinem Beschluss vom 02.03.2007 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az L 8 AS 5/07 NZB, B.v. 02.03.2006) wegen grundsätzlicher Bedeutung Berufung beim Bundessozialgericht zugelassen. Zahlreiche betroffene Hartz IV-Empfänger bekamen keinen Extrabedarf für ihre kostenaufwendige Ernährung, da viele Behörden und die Bundesagentur für Arbeit hier keinen Extrabedarf sahen. Demgegenüber standen die Empfehlungen des Deutschen Vereins, der mit Stand 1997 51,13 Euro empfahl und entsprechend den Regelsatzerhöhungen ab dem 1. Juli 1998 55,06 Euro an Mehrbedarf sieht.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt für Menschen, die ihren Antrag abgelehnt bekommen haben oder rechtlich damit bisher nicht durchgekommen sind einen Antrag zur Verfügung, wonach die Behörden die Anträge nochmals überprüfen müssen. Damit sichern sich die Betroffenen rückwirkend für vier Jahre ihre Ansprüche, falls das Bundessozialgericht die kostenaufwendige Ernährung bei dieser Form der Diabeteserkrankung bejaht. Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II im Januar 2005 kehrten zahlreiche Behörden wieder zu den veralteten Gutachten des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe zurück, dass in der alten Sozialhilfe schon längst nicht mehr benutzt wurde. Dort wurde sich in der Regel an die Empfehlungen des Deutschen Vereins gehalten. Der Antrag und Beschluss sind unter:http://www.elo-forum.org/diabetes-mellitus-typ-ii-berufung-zugelassen-t8679.html?t=8679zu finden.