Fraktion der NRW-Grünen sollte sich schämen
Bonn/Düsseldorf – Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft dem Düsseldorfer Landtagspräsidium vor, mit seiner am vergangenen Mittwoch getroffenen Entscheidung, dass für den 12. September geplante Hartz IV-Hearing im Düsseldorfer Landtag nicht zu genehmigen, dass Hartz IV-Bezieher im hohen Haus unerwünscht sind. Der Landtagsabgeordnete Rüdiger Sagel ( Linkspartei), der Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein »Tacheles e.V.« und das »Erwerbslosen Forum Deutschland« hatten seit Monaten ein entsprechendes Hearing mit prominenten Experten geplant.
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ARGE Skurril: Der Amtsschimmel hat ein Gesicht
Erst will ARGE Euskirchen Kinder sicherstellen, dann soll eine Hartz IV-Bezieherin noch einen ihr völlig unbekannten Mann mitbringen. Landkreis und Arbeitsagentur Brühl sollen sich entschuldigen
Merkel’sche Unschärfe – Erwerbslosen Forum in Tagesschau und Tagesthemen 14.07.2008
Merkel stolpert über Sozialtarif bei Strom. Erwerbslosen Forum zieht Musterantrag zurück
Montag, 14. Juli 2008
1. Tagesschau 20:00 Uhr
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Terminhinweis: Sozialausschuss – Öffentliche Beschäftigung statt 1 Euro Jobs, Zustände in der ARGE
T E R M I N H I N W E I S Sozialausschuss – Öffentliche Beschäftigung statt 1 Euro Jobs, Zustände in der ARGE Bonn
22.04.2008, 18:00 Ratssaal Bonn (Stadthaus)
Pressegespräch um 17:30 Foyer des Ratsaals
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 22.04.2008 tagt in Bonn der Ausschuss für Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen. Dabei geht es unter anderem auch um den Antrag des Erwerbslosen Forum Deutschland, Öffentliche Beschäftigung statt Ein-Euro-Jobs. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat hierbei Rederecht und wird davon Gebrauch machen. Zudem gibt es eine große Anfrage der Fraktion der Bonner Grünen zum Thema Ein-Euro-Jobs in Bonn. Inzwischen liegt auch eine Stellungnahme der Verwaltung vor. Wir haben in den vergangen Monaten selbst Befragungen durchgeführt und kommen leider zu völlig anderen Auffassungen, wie die ARGE Bonn.
SG Köln: Schallende Ohrfeige für die ARGE-Rhein-Sieg
Einwurf einer Bewerbung unter Zeugen reicht aus.
der Antragsteller hat jedoch dazu unter Beweisangebot – und eine entsprechende Beweiserhebung bleibt unabhängig davon, dass schon die Antragsgegnerin gem. den §3 20, 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X zur entsprechenden Beweiserhebung im Verwaltungsverfahren berechtigt war, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten – vorgebracht, dass er eine schriftliche Bewerbung abgesandt habe. Weiterlesen