WDR-Video: Schikane gegen Hartz IV Bezieher

Mehrere hundert Millionen Euro standen im vergangenen Jahr den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in NRW für die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung.

Doch statt in Weiterbildung und Jobs zu investieren, gaben viele ARGEn eingespartes Geld lieber an den Bund zurück. Gespart wurde dabei zum größten Teil an den Empfängern von Hartz IV und Arbeitslosengeld II. Der Grund: Wer angebotene Jobmöglichkeiten, wie Ein-Euro-Jobs ausschlägt, dem streicht die ARGE seine Zuschüsse. Das hat eine Klagewelle vor den Sozialgerichte ausgelöst. Seit 2006 hat sich dort die Zahl der Kläger mehr als verdoppelt.

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Wichtiger Antrag, um Ansprüche zu wahren

Hannover. Mit seinem Beschluss vom 02.03.2007 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az L 8 AS 5/07 NZB, B.v. 02.03.2006) wegen grundsätzlicher Bedeutung Berufung beim Bundessozialgericht zugelassen. Zahlreiche betroffene Hartz IV-Empfänger bekamen keinen Extrabedarf für ihre kostenaufwendige Ernährung, da viele Behörden und die Bundesagentur für Arbeit hier keinen Extrabedarf sahen. Demgegenüber standen die Empfehlungen des Deutschen Vereins, der mit Stand 1997 51,13 Euro empfahl und  entsprechend den Regelsatzerhöhungen ab dem 1. Juli 1998  55,06 Euro an Mehrbedarf sieht.

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