Aktionsankündigung: Zahltag – Schluss mit den ARGE-n Schikanen am 1. + 2. Oktober

Aktionsankündigung: Zahltag – Schluss mit den ARGE-n Schikanen am 1. + 2. Oktober ARGE und Arbeitsagentur Köln Luxemburger Str. 121

Köln  Für den 1. und 2. Oktober ist bei der Kölner ARGE und Arbeitsagentur ein Aktions-Camp der besonderen Art geplant. Unter dem Motto: ZAHLTAG: Schluss mit den ARGEn Schikanen ruft das Bündnis „AGENTURSCHLUSS“ dazu auf, an diesem Tag gemeinsame Gegenwehr und Widerstand gegen zunehmende und Repressionen und Willkürmaßnahmen an Erwerbslosen an den beiden Tagen zu organisieren und praktizieren. Bewusst soll der zweitgrößten Hartz IV-Behörde Deutschlands auf die „Pelle“ gerückt werden, steht die Kölner ARGE oftmals Modell für Verschärfungen gegenüber Hartz IV-Betroffenen. Völlig ungerechtfertigte Leistungseinstellungen oder „Nichtbearbeitung“ von Anträgen führen inzwischen verstärkt dazu, dass Erwerbslose immer häufiger am Monatsanfang ohne finanzielle Mittel dastehen und rechtmäßige Auszahlungen verweigert werden. Dagegen soll an beiden Tagen eine Gegenwehr und Selbstorganisation von Erwerbslosen aufgebaut werden, indem unter anderem ein personell starker „Begleitservice“ Erwerbslosen bei der Rechtsdurchsetzung und Auszahlung hilft. Daneben gibt es abwechslungsreiches Programm aus Informationen, Vorträgen und Kultur. Dazu haben „Klaus der Geiger“, Micophon-Mafia“ zugesagt. Ebenfalls hat die Initiative „Kunststimmen gegen Armut“ Atkionskunstformen signalisiert.

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Achtung Lebensgefahr bei ARGE und Sozialgericht

Ein Hartz-IV- Empfänger aus Bochum ist seit Wochen ohne seine lebenswichtigen Medikamente. ARGE Bochum und Sozialgericht Dortmund sehen tatenlos zu.
(Bild: Sozialgericht Dortmund)

Bochum/Bonn. Eigentlich war das Leben für Jürgen Hoffman aus Bochum nach 2 Herzinfarkten, Diabetes und Asthma einigermaßen erträglich, da er regelmäßig Medikamente einnehmen konnte. Bis er Anfang April von der ARGE Bochum bescheid bekam, dass sein ALG II mit sofortiger Wirkung eingestellt würde und er fortan nicht mehr krankenversichert sei, weil plötzlich sein Miteigentumsanteil an einer selbst genutzten Immobilie nicht mehr akzeptiert wird und ihm der Verkauf nahe gelegt wurde. Ausdrücklich hat der Gesetzgeber gewollt, dass selbst genutztes Eigentum unter einem besonderen Schutz steht und die Eigentümer nicht ihr Wohneigentum verkaufen müssen.

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