Asbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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Achtung Lebensgefahr bei ARGE und Sozialgericht
Ein Hartz-IV- Empfänger aus Bochum ist seit Wochen ohne seine lebenswichtigen Medikamente. ARGE Bochum und Sozialgericht Dortmund sehen tatenlos zu.
(Bild: Sozialgericht Dortmund)
Bochum/Bonn. Eigentlich war das Leben für Jürgen Hoffman aus Bochum nach 2 Herzinfarkten, Diabetes und Asthma einigermaßen erträglich, da er regelmäßig Medikamente einnehmen konnte. Bis er Anfang April von der ARGE Bochum bescheid bekam, dass sein ALG II mit sofortiger Wirkung eingestellt würde und er fortan nicht mehr krankenversichert sei, weil plötzlich sein Miteigentumsanteil an einer selbst genutzten Immobilie nicht mehr akzeptiert wird und ihm der Verkauf nahe gelegt wurde. Ausdrücklich hat der Gesetzgeber gewollt, dass selbst genutztes Eigentum unter einem besonderen Schutz steht und die Eigentümer nicht ihr Wohneigentum verkaufen müssen.