Die Gegendarstellung der ARGE Bochum,
die kurz nach der Veröffentlichung des Erwerbslosen Forum Deutschland eintraf. Dies ist unserer Meinung nach ungewöhnlich, da normalerweise erstmal gar nicht reagiert wird. Es scheint eine gewisse Brisanz im Thema zu liegen.
Dazu auch die Meinung des Bochumer Rechtsanwaltes Martin Reucher im Anschluss der Gegendarstellung.
Presse-Information
Nr. 31 |
Bochum, 18.07.2006 |
Zur Presseerklärung des Rechtsanwalt M. Reuchner, Bochum und dem „Erwerbslosen Forum Deutschland“ (Martin Behrsing), Bonn
Die ARGE Bochum nimmt zu den gemachten Vorwürfen wie folgt Stellung soweit sie es ohne auf personenbezogene Daten einzugehen kann:
Aufgrund intensiver Prüfungen besteht im vorliegenden Fall seit dem 01.05.2006 kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) mehr.
„Der ARGE Bochum sind aus rechtlichen Gründen die Hände gebunden“ so Susanne Schomburg, Geschäftsführerin der ARGE Bochum, „es handelt sich um ein schwebendes Eilverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund und solange dort keine anders lautende Entscheidung getroffen ist, gibt es keine Möglichkeit Leistungen zu erbringen“
Hilfebedürftig ist, wer nicht aus eigenen Mitteln, insbesondere aus seinem Vermögen, seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen geschütztem und nicht geschütztem Vermögen. Um geschütztes Vermögen handelt es sich bei einem selbst genutzten Hausgrundstück von angemessener Größe oder einer entsprechenden Eigentumswohnung. Um selbst genutztes Vermögen handelt es sich nur dann, wenn dieses nicht vermietet oder verpachtet wird. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein nur teilweise selbst genutztes Wohneigentum, welches entgegen den getroffenen Äußerungen nicht nur durch den Betroffenen genutzt wird, sondern Miet- und Pachteinnahmen erzielt. Somit handelt es sich keineswegs um eine rechtswidrige Praxis, wie Herr Behrsing es darstellt.
Somit bestände nur die Möglichkeit einer darlehensweisen Gewährung von ALG II-Leistungen, die jedoch voraussetzt, dass der ARGE Bochum Nachweise über Verwertungsbemühungen vorgelegt werden. Dies erfolgte in der Vergangenheit nicht. Bereits am 29.11.2005 wurde Herrn H. mitgeteilt, dass eine Leistungsgewährung über den 30.04.2006 hinaus problematisch ist und es wurde auf die Veräußerung eines Miteigentumanteils eingegangen. Somit hatte Herr Hoffmann genug Zeit der ARGE Bochum seine Bemühungen nachzuweisen.
Letztendlich gilt es die Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund abzuwarten.
Die Pressemitteilung des Erwerbslosen Forum Deutschland können Sie hier nachlesen.
Dazu Rechtsanwalt Martin Reucher, Anwalt von Herrn. H.