Asbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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Zwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte
Zwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte
In regelmäßigen Abständen komm die Kommune als Partner der Arge auf die Idee, die Kosten der Unterkunft einzusparen und zu überprüfen. Dann geschaut, wer für die zu viel Quadratmeter hat oder dafür zuviel Geld bezahlt. Gefolgt von der obligatorischen Aufforderung die Kosten zu senken oder umzuziehen. Eine genaue Prüfung der Umstände wird vielmals nicht gemacht, noch nicht mal in Erwägung gezogen.
Gegendarstellung der ARGE Bochum zur Presseerklärung Achtung Lebensgefahr bei ARGE und Sozialgericht
Die Gegendarstellung der ARGE Bochum,
die kurz nach der Veröffentlichung des Erwerbslosen Forum Deutschland eintraf. Dies ist unserer Meinung nach ungewöhnlich, da normalerweise erstmal gar nicht reagiert wird. Es scheint eine gewisse Brisanz im Thema zu liegen.
Dazu auch die Meinung des Bochumer Rechtsanwaltes Martin Reucher im Anschluss der Gegendarstellung.