Wichtiger Hinweis zum Elterngeld

Alg2-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.

Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch 1 weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man pauschal zusätzlich noch 75 € Geschwisterbonus(2). Diese 75 € werden leider angerechnet.
Uns ist bekannt geworden, dass im Bayreuther u. Regensburger Raum bereits Verrechnungsersuchen der ARGE eingegangen sind, obwohl die Eltern noch gar keinen Elterngeldantrag gestellt hatten.
Deshalb sollten, die den sog. Geschwisterbonus für ein bzw. 2 weitere Kinder erhalten der ARGE dies am besten mitteilen. Ansonsten holt es die ARGE hinterrücks direkt von der Elterngeldstelle ab.
Es wird sich dabei auf §§ 102-104 SGB X berufen. Weiterlesen

Bitte um Mithilfe wegen Änderung der Prozesskostenhilfe

Wir möchte Sie auf eine Unterschriftenaktion "Wer wenig im Leben hat, brauch viel im Recht!" aufmerksam machen, die wir für sehr sehr wichtig halten und dieallen Bundesländer (falls noch nicht bekannt), bekannt gemacht werden soll. Weiterlesen

Gegendarstellung der ARGE Bochum zur Presseerklärung Achtung Lebensgefahr bei ARGE und Sozialgericht

Die Gegendarstellung der ARGE Bochum,

die kurz nach der Veröffentlichung des Erwerbslosen Forum Deutschland eintraf. Dies ist unserer Meinung nach ungewöhnlich, da normalerweise erstmal gar nicht reagiert wird. Es scheint eine gewisse Brisanz im Thema zu liegen.
Dazu auch die Meinung des Bochumer Rechtsanwaltes Martin Reucher im Anschluss der Gegendarstellung.

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