Wie in Deutschland der Akademiker-Nachwuchs klein gehalten wird

(oder: Es geht um Geld, nicht um Bildung)
Von Dipl.-Inf. (FH) Mario Pehle
www.errorinitus.de

Im Zuge des Bologna-Prozesses waren und sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestrebt, eine einfache Vergleichbarkeit im Hochschulwesen zwischen den Staaten zu etablieren. Dazu wurden und werden in Deutschland die Studiengänge sukzessiv auf die Studienabschlüsse Bachelor und Master umgestellt. Ein Absolvent, der als Abschluss ein Diplom erarbeitet hat, befindet sich mit diesem etwa in der Mitte von Bachelor und Master. Um die Wertigkeit dieses Diploms in anderen EU-Staaten ermitteln zu können, ist ein höherer Aufwand zu tätigen, als nach der Vereinheitlichung. Das Risiko, dass ein Absolvent dabei trägt, eher in Richtung Bachelor herabgestuft zu werden, kann nicht einfach unterschlagen werden. Diesem Sachverhalt ist sich wahrscheinlich jeder Diplom-Student bewusst. Und darum bietet beispielsweise die Technische Fachhochschule Berlin vor allem seinen Diplom-Absolventen an, den Abschluss durch ein Aufbaustudium zum Master aufzuwerten – das Ganze innerhalb zweier Semester. Somit kommt eine Regelstudienzeit von 8+2 Semestern zusammen, in der zwei Abschlussarbeiten und zwei an die Abschlussarbeiten angeschlossene mündliche Prüfungen absolviert wurden. Weiterlesen

Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial

Der erste Schultag ist für Kinder aufregend und für Eltern teuer. Die Ausgaben für Stifte, Schulranzen, Bücher, Hefte und nicht zuletzt die Schultüte summieren sich leicht auf einen dreistelligen Eurobetrag. Noch mehr Geld wird für einen kindgerechten Schularbeitsplatz fällig.
Antrag hier zum Download
: http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/schulbedarf.doc 

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Hungerstreik von Rüdiger S. doch nicht beendet

hungernVerwaltung in Osterode will die Heizkosten noch weiter reduzieren 

Wieda, Osterode. Entgegen gestrigen Ankündigungen, dass Rüdiger S. aus Wieda seinen Hungerstreik beendet habe, kündigte dieser heute an, dass er keineswegs den Hungerstreik beendet. In den gestrigen Verhandlungen im Landkreis Osterode, unter Anwesenheit des Vermittlers Prof. Peter Grottian, wollte der erste Kreisrat, Gero Geißlreiter, sogar die Heizkosten von bisher erstatteten 79 EUR auf 28 EUR reduzieren. Da Rüdiger S. die kälteren Monate in seinem kleinen Badezimmer verbrachte und dadurch einen geringeren tatsächlichen Bedarf habe, sei dies juristisch machbar. Als Nachweis des geringeren Bedarfes verwendet Geißlreiter die Abrechnung des Energielieferanten für das Jahr 2006 – welches Rüdiger S. notgedrungen zur Abwendung von Verschuldung in seinem Badezimmer verbracht hatte. Außerdem würden sich Rückforderungen für den Kreis ergeben, da Rüdiger S. durch sein Leben im Badezimmer sogar weniger als die knappe pauschalierte Heizkostenerstattung verbraucht habe.

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Mainz: Einmal waschen und rasieren bitte!

rasierbeck2Erwerbsloser Hungerstreikender hat ebenfalls zugesagt 
(Bildbearbeitung: Pixelfool)

Mainz. Pünktlich zum 2. Jahrestag von Hartz IV werden neben dem Happening in Mainz auch in 30 anderen Städten  Aktionen gegen Hartz IV, die große Koalition und speziell die SPD laufen. Unter dem Motto: „Waschen und Rasieren – Kurt Beck gibt uns einen Job! sollen die populistischen und simplifizierenden Aussagen von Kurt Beck ad absurdum geführt werden, indem Erwerblose sich symbolisch waschen und rasieren und der SPD-Vorsitzende gibt ihnen dann spätestens in drei Wochen einen Job. Zum Abschluss der Veranstaltung soll der Chef der Mainzer Staatskanzlei eine Delegation empfangen und die Bewerbungsmappen in Empfang nehmen. Daneben gibt es auch für Kurt Beck auch einen antiken Friseurstuhl und ein neuartiges Haar-Gel: „SHOCK WAVES, dass ein Gefühl von „Master of Desaster“, so die Werbung, dem Haar vermitteln soll.

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Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Hinzuverdiensten

existenzminimumGleichzeitige Kürzung des Regelsatzes oder Arbeitszwang? 

Nach Plänen der Bundesregierung sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei ALG II künftig neu geregelt werden. Dabei soll grundsätzlich bis zu einem Einkommen von 200 EUR eine volle Anrechnung stattfinden. Im Gegenzug von 200 bis 800 EUR können 50% anrechnungsfrei bleiben. Im Gegenzug dazu soll für erwerbslose Hilfebedürftige der Regelsatz um 30% gekürzt werden. Damit wird der Weg zum Arbeitszwang mittels Kombilöhne frei. Nicht deutlich wird, ob die geplante Regelsatzkürzung auch für Hartz IV-Betroffene gilt, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen.  Hier die Antwort der Bundesregerung auf die kleine Anfrage der Bundestagsabgeordnete Katja Kipping (Die Linke. )

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