Behördenposse um erfolgreiche Existenzgründung

ARGE Bonn verlangt von erfolgreicher Reiseverkehrsunternehmerin Genehmigungen von beruflich bedingter Ortsabwesenheit und will sie ab 14:00 Uhr an den Herd zwingen

Bonn. Die ARGE Bonn hat  der Bonner Reisebürounternehmerin Katja L. (Name der Redaktion bekannt) zur Auflage gemacht, jede dienstlich notwenige Ortsabwesenheit von Bonn vorher genehmigen zu lassen und ihr Reisebüro ab ca. 14:00 Uhr täglich zu verlassen. Katja L. lebt in eheähnlicher Gemeinschaft und muss seit 2005 für ihren arbeitslosen Freund mit aufkommen. Die beiden hatten sich vor 3 Jahren entschlossen zusammen zu ziehen, nachdem die Geburt des Kindes bei Katja L. anstand. Für Katja L. gab es nur die Wahl, entweder das Kind zu bekommen und mit ihren Freund einen gemeinsamen Haushalt zu bilden oder ihr Kind abzutreiben, um ihr 1999 gegründetes Unternehmen weiter zuführen. Sie entschied sich für ihr Kind und investierte in das Reisebüro und hat heute 2 festangestellte Mitarbeiterinnen.

Es schien ideal zu sein, dass ihr arbeitsloser Freund sich so um die Versorgung des Kindes kümmern konnte und es absehbar war, wann Katja L. für alle 3 sorgen konnte. Normalerweise kein Problem denkt man. Nicht jedoch so die ARGE Bonn. Dort scheinen die Glocken anders zu läuten, trotz des viel gerühmten UN-Weltstadtflairs. Diese entschied, dass alle 3 eine Bedarfsgemeinschaft bilden und somit gilt die Genehmigung einer Ortsabwesenheit für alle, egal welche beruflichen und geschäftlichen Notwendigkeiten dahinter stehen. Ebenso entschied der Sachbearbeiter der ARGE Bonn, Herr G.(Name der Reaktion bekannt), dass es Katja L. zu zumuten sei, dass sie täglich um 14:00 Uhr ihr Geschäft verlassen soll, damit nach dem Kindergarten die Versorgung des Kindes gewährleistet ist. Die Arbeitslosigkeit des Freundes würde daran nichts ändern, da für ihn eine Teilzeitstelle nicht akzeptiert würde. Durch diese Entscheidung der ARGE Bonn würden 2 Mitarbeiterinnen arbeitslos werden und eine Insolvenz würde durch die ARGE billigend in Kauf genommen. Diese hatte schon vor Monaten die Leistungen vorübergehend eingestellt, da sie bei einem jährlichen Umsatz von ca. 93.000 EUR davon ausging, dass hier Betrug vorliegen müsse, da anscheinend nicht zwischen Umsatz und Gewinn unterschieden werden konnte. Daran würden auch Bescheide des Finanzamtes nichts ändern.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: „Für uns ist es nichts neues, dass ARGEN – und dazu zählt leider auch Bonn in besondere Weise – Probleme mit Existenzgründungen und Unternehmern haben. Verwaltungsbeamte haben ihre eigene Logik und sind nicht in der Lage zu sehen, dass jeder Betrieb notwenige Ausgaben hat, die auch dann anfallen, wenn saisonal bedingt niedrigere Umsätze anfallen und mit abgedeckt werden müssen. Zudem erscheint uns die Forderung, die Frau hat ab 14:00 Uhr am Herd zu stehen, sehr frauenfeindlich zu sein. Wo ist das Problem, dass ein zudem arbeitsloser Mann sich nicht um das Kind kümmert, während seine Lebensgefährtin zum größten Teil für den Lebensunterhalt sorgt. Die ARGE Bonn scheint hingegen überhaupt kein Problem zu haben, Gelder für das Programm Arbeit PLUS zum Fenster hinauszuschleudern und somit die Stadtwerke Bonn in besondere Weise zu begünstigen, obwohl diese weder in Lage ist, Arbeitsplätze zu schaffen noch nach bisherigen Aussagen von Maßnahmeteilnehmer irgendwelche Ausbildungskonzepte vorfinden. Gerüchte halten sich zurzeit, dass die Stadtwerke Bonn ca. 100 Arbeitsplätze abbauen muss. Ein Erfolg der Ein-Euro-Jobber, die anscheinend wesentlich günstiger sind?“

Katja L. hat sich jetzt eine versierte Bonner Anwältin genommen, die sich öfter erfolgreich gegenüber ARGEN durchgesetzt hat. Die gebürtige Niederländerin, Katja L. sagte gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland: „Ich erlebe in Deutschland die Behörden als sehr bürokratisch. Solche unübertrefflich gruselige Beamte habe ich in den Niederlanden nie kennen gelernt. Dort sind sie vielmehr auf der Seite der Bürger und schauen zuerst, wo sie helfen können“.

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