Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Behördenposse um erfolgreiche Existenzgründung

ARGE Bonn verlangt von erfolgreicher Reiseverkehrsunternehmerin Genehmigungen von beruflich bedingter Ortsabwesenheit und will sie ab 14:00 Uhr an den Herd zwingen

Bonn. Die ARGE Bonn hat  der Bonner Reisebürounternehmerin Katja L. (Name der Redaktion bekannt) zur Auflage gemacht, jede dienstlich notwenige Ortsabwesenheit von Bonn vorher genehmigen zu lassen und ihr Reisebüro ab ca. 14:00 Uhr täglich zu verlassen. Katja L. lebt in eheähnlicher Gemeinschaft und muss seit 2005 für ihren arbeitslosen Freund mit aufkommen. Die beiden hatten sich vor 3 Jahren entschlossen zusammen zu ziehen, nachdem die Geburt des Kindes bei Katja L. anstand. Für Katja L. gab es nur die Wahl, entweder das Kind zu bekommen und mit ihren Freund einen gemeinsamen Haushalt zu bilden oder ihr Kind abzutreiben, um ihr 1999 gegründetes Unternehmen weiter zuführen. Sie entschied sich für ihr Kind und investierte in das Reisebüro und hat heute 2 festangestellte Mitarbeiterinnen.

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