Behördenposse um erfolgreiche Existenzgründung

ARGE Bonn verlangt von erfolgreicher Reiseverkehrsunternehmerin Genehmigungen von beruflich bedingter Ortsabwesenheit und will sie ab 14:00 Uhr an den Herd zwingen

Bonn. Die ARGE Bonn hat  der Bonner Reisebürounternehmerin Katja L. (Name der Redaktion bekannt) zur Auflage gemacht, jede dienstlich notwenige Ortsabwesenheit von Bonn vorher genehmigen zu lassen und ihr Reisebüro ab ca. 14:00 Uhr täglich zu verlassen. Katja L. lebt in eheähnlicher Gemeinschaft und muss seit 2005 für ihren arbeitslosen Freund mit aufkommen. Die beiden hatten sich vor 3 Jahren entschlossen zusammen zu ziehen, nachdem die Geburt des Kindes bei Katja L. anstand. Für Katja L. gab es nur die Wahl, entweder das Kind zu bekommen und mit ihren Freund einen gemeinsamen Haushalt zu bilden oder ihr Kind abzutreiben, um ihr 1999 gegründetes Unternehmen weiter zuführen. Sie entschied sich für ihr Kind und investierte in das Reisebüro und hat heute 2 festangestellte Mitarbeiterinnen.

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Die monatliche Schönrederei des Arbeitsmarktes ist unerträglich

Rückgang der Arbeitslosenzahlen fast ausschließlich auf Ein-Euro-Jobs zurück zuführen
Bonn. Zu den heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitsmarktdaten im Juni 2006 erklärt Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: „Die Schönrederei erreicht mittlerweile die Grenze des Unerträglichen. Die Bundesagentur führt selbst aus, dass die positive Entwicklung durch Arbeitsgelegenheiten zurück zuführen sei. Es muss wohl am zu warmen Wetter und der Fußballlaune liegen, wenn Franz Müntefering meint, dass die Konjunkturdaten nach oben zeigen und der Arbeitsmarkt wächst. Weiterlesen