Zum Fall des Verhungerten Arbeitslosen in Speyer erklärt das Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Ein 20jährigr Arbeitsloser ist gestorben, weil schwere Depressionen offenbar die Ursache waren, dass er nicht den Verpflichtungen aus dem Sozialgesetzbuch Zwei nachkommen konnte. Bei seiner Mutter scheint es sich ebenso zu verhalten. Deshalb halten wir es für angebracht, dass nun endlich in den Hartz IV-Behörden ein kompetentes Fallmanagement installiert wird, so wie es ursprünglich auch geplant war (BT-Dr. 15/1516 54). Dazu gehört besonders, dass die Mitarbeiter eine hohe Beratungskompetenz haben und eventuelle Krisen schon im Vorfeld absehen können. Mitarbeiter, die nicht über derartige Ausbildungen oder Qualifikationen verfügen, können solche Situationen kaum abschätzen. Dazu gehört, dass verstärkt Menschen mit einer Berufsausbildung im psycho-sozialen Bereich und entsprechender Berufserfahrung eingestellt werden. Natürlich müssen diese Menschen adäquat bezahlt werden. Weiterlesen
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Ratgeber Hartz IV: Wann darf man Konfirmationsgeschenke behalten
Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.
Gesundheitsreform – Wovon leben
Das die Gesundheitsreform für alle Menschen in unserer Republik nichts Gutes bringen kann war wohl jedem schon von vorn herein klar.
Das nun aber auch noch chronisch Kranke und Behinderte in ALGII- Bezug noch mehr unter die Existenzgrenze gedrückt werden und trotzdem nicht mehr die Behandlungen bekommen werden, die ihnen helfen werden ist eigentlich nur noch als Menschenverachtung zu bezeichnen.
Das Behinderte im AlgII viele ihrer Nachteile aus dem Regelsatz ausgleichen müssen, weil dieses nicht mehr von den Argen bezahlt wird und Leistungen nach dem SGBXII für die Personen weitgehend ausgeschlossen sind habe wir schon geschrieben. Wenn es nun nach den Plänen der Bundesregierung geht sollen die behinderten und chronisch Kranken in ALG II auch noch jeden Monat 8 Euro jeden Monat an dei Krankenkasse zahlen. Zusätzlich zu den Kosten für Praxisgebühr und Zuzahlungen zu den Rezepten.Und diese 8 Euro werden mit Sicherheit nicht zur Befreiung hinzugerechnet. Dieses bedeutet definitiv eine Reduzierung des Regelsatzes eines jeden AlgII-Empfängers um 8 Euro.
Behandlungen wie DMP für Diabetiker oder spezielle Behandlungen für Schmerzpatienten und Behinderte wird es wohl auch nicht mehr geben. Die Krankenkassen werden gezwungen, diese sinnvollen und auf längere Sicht kostengünstigeren Behandlungen einzustellen.
Dieses würde dann bedeuten, das mehr Medikamente gebraucht werden um die Folgen und Schmerzen abzufangen. Viele dieser Medikamente müssen heute schon selber bezahlt werden.
Den Behinderten und chronisch Kranken in ALGII bleibt dann wieder nur zu überlegen:
Schmerzen oder Essen.
Wir nennen dieses Menschenverachtend
Mit welchen Zahlen rechnen die Politiker
(kalle) Alle Diskussionen über zu hohe Kosten oder Missbräuche beruhen auf Zahlen. Zahlen, die aber nicht stimmen müssen Wieder einmal müssen wir feststellen, dass unsere Politiker nicht wissen, was im wirklichen Leben geschieht.. Nicht einmal für Abgeordnete des Bundestages ist es möglich, genaue Zahlen aus den Arbeitsagenturen oder von der BA zu bekommen. Dieses ist nur möglich, wenn die Agenturen auch am IT- Verfahren der BA teilnehmen. Das tun aber längst nicht alle. Die Optionskommunen und auch Argen nehmen daran nicht teil. So ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass es verlässliche Zahlen gar nicht geben kann. Weiterlesen