Sparkasse: Datenschutz bei Hartz IV-Beziehern wird nicht so genau genommen

sparkasse1Die größte Sparkasse (Köln-Bonn) gibt ungeprüft bereitwillig Auskünfte über ALG II-Bezieher
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Köln – Sichtlich geschockt war Frau F. (Name geändert) aus Köln als sie ein Schreiben der Sparkasse Köln öffnete. Der Hartz IV-Bezieherin wurde von der größten deutschen Sparkasse mitgeteilt, dass die Kölner Hartz IV-Behörde (ARGE Köln) die Bank um die Offenlegung ihres Kontos für einen Zeitraum im Jahr 2007 gebeten hat. Wegen entsprechender Auskünfte solle sie sich nicht an die Sparkasse wenden, sondern an die zuständige ARGE. Als Begründung für die Aufhebung des Datenschutzes wurde der § 60 Sozialgesetzbuch Zwei genommen. Dieser besagt, dass Banken und Versicherungen zu Auskunftserteilung verpflichtet werden können, wenn sich ein Sachverhalt auf anderen Weg nicht aufklären lässt. Allerdings sind an diesen Paragraphen hohe Auflagen gestellt, die anscheinend für die Kölner ARGE als auch für die Sparkasse nicht gelten. Weiterlesen

ARGE Mönchengladbach: Möglicher Hungertod wird in Kauf genommen!

Ein 27jähriger Hartz IV-Bezieher aus Mönchengladbach erhält wegen völlig absurden und überzogenen Forderungen seit Monaten keine ALGII-Leistungen, obwohl er ein Anrecht darauf hat. Sein gesundheitlicher Zustand ist inzwischen dramatisch und er hat den Überlebenswillen verloren. Die ARGE Mönchengladbach und das Sozialgericht Düsseldorf sehen tatenlos zu.

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Forderungen nach dem Tod eines Arbeitslosen in Speyer – Professionelles Fallmanagement

Zum Fall des Verhungerten Arbeitslosen in Speyer erklärt das Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Ein 20jährigr Arbeitsloser ist gestorben, weil schwere Depressionen offenbar die Ursache waren, dass er nicht den Verpflichtungen aus dem Sozialgesetzbuch Zwei nachkommen konnte. Bei seiner Mutter scheint es sich ebenso zu verhalten. Deshalb halten wir es für angebracht, dass nun endlich in den Hartz IV-Behörden ein kompetentes Fallmanagement installiert wird, so wie es ursprünglich auch geplant war (BT-Dr. 15/1516 54). Dazu gehört besonders, dass die Mitarbeiter eine hohe Beratungskompetenz haben und eventuelle Krisen schon im Vorfeld absehen können. Mitarbeiter, die nicht über derartige Ausbildungen oder Qualifikationen verfügen, können solche Situationen kaum abschätzen. Dazu gehört, dass verstärkt Menschen mit einer Berufsausbildung im psycho-sozialen Bereich und entsprechender Berufserfahrung eingestellt werden. Natürlich müssen diese Menschen adäquat bezahlt werden. Weiterlesen