Teuerer Schulbeginn in Rheinland-Pfalz – Hartz IV-Mutter musste 563,50 Euro hinlegen

schulunterrichtAsbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten  – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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Skandal: Hartz IV-Betroffener soll Konzept vorlegen, um Deutschland zu verlassen – sonst kein Geld

arge_Seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebender Österreicher nicht mehr erwünscht?

Stuttgart. Ein 60jähriger Österreicher, der in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als 30 Jahren lebt, soll dem Jobcenter Stuttgart ein Ausreisekonzept vorlegen. „Sonst gibt es kein Geld“. In einem Schreiben, dass dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegt, verlangt die Stuttgarter Behörde von ihm, dass für die Auszahlung seiner zustehenden Leistungen noch schriftliche Nachweise erbringen muss, die seine Bemühungen für eine Umzugsplanung nach Österreich dokumentieren. Der Mann lebt nunmehr wiederholt ohne einen Cent, da er monatlich immer wieder neue kaum zu erfüllende Auflagen bekommt. Zum Verhängnis wurde ihm anscheinend, dass ihm seine 90jährige Mutter aus Wien Geld geliehen hatte, damit er sich überhaupt etwas zum Essen kaufen konnte. Darüber wurden dem Jobcenter Nachweise erbracht. Die reichte wohl, um ihm zu bewegen, dass er doch Deutschland verlässt.

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Wichtiger Hinweis zum Elterngeld

Alg2-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.

Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch 1 weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man pauschal zusätzlich noch 75 € Geschwisterbonus(2). Diese 75 € werden leider angerechnet.
Uns ist bekannt geworden, dass im Bayreuther u. Regensburger Raum bereits Verrechnungsersuchen der ARGE eingegangen sind, obwohl die Eltern noch gar keinen Elterngeldantrag gestellt hatten.
Deshalb sollten, die den sog. Geschwisterbonus für ein bzw. 2 weitere Kinder erhalten der ARGE dies am besten mitteilen. Ansonsten holt es die ARGE hinterrücks direkt von der Elterngeldstelle ab.
Es wird sich dabei auf §§ 102-104 SGB X berufen. Weiterlesen

Kein Mangel an qualifizierten Kräften, sondern falsche Ansprüche

bewerbungQualifizierte Erwerbslose ab 40 scheinen uninteressant

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat die Vorwürfe Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Martin Wansleben zurückgewiesen, wonach viele Betriebe kaum geeignete Fachkräfte finden würden. Die Erwerbsloseninitiative hält dies für falsche Ansprüche und verfehlte Suche und verweist darauf, dass gerade unter Langzeitarbeitslosen oft sehr qualifizierte Bewerber zu finden sein. Die Wirtschaft scheue sich ältere oder auch schwer behinderte Bewerber einzustellen. Weiterhin würden Betriebe kaum Verantwortung für Qualifizierung von Mitarbeitern übernehmen und dies eher der Arbeitsagentur mit ihren äußerst fragwürdigen Bildungsangeboten überlassen.

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Jobbörsenprojekt gegen Ausweitung des Niedriglohnsektors gestartet

billiglohnEndlich mit dem Vorurteil von unterqualifizierten Langzeitarbeitslosen aufräumen

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat heute eine Jobbörse online gestellt, die sich ausdrücklich gegen die Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekären Arbeitsverhältnisse stellt. Damit will die Initiative zum einem den Arbeitgebern entgegentreten, die permanent Arbeitskräftemangel in ihren Betrieben beklagen, andererseits aber auch die Arbeitgeber einladen, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen wollen.

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