ARGE Mönchengladbach: Möglicher Hungertod wird in Kauf genommen!

Ein 27jähriger Hartz IV-Bezieher aus Mönchengladbach erhält wegen völlig absurden und überzogenen Forderungen seit Monaten keine ALGII-Leistungen, obwohl er ein Anrecht darauf hat. Sein gesundheitlicher Zustand ist inzwischen dramatisch und er hat den Überlebenswillen verloren. Die ARGE Mönchengladbach und das Sozialgericht Düsseldorf sehen tatenlos zu.

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Uni Bonn: Billigfraß reicht nicht für gesunde Ernährung bei Hartz IV

AlditueteForschungsinstitut für Kinderernährung legt umfangreiche Studie vor

Bonn. Das Arbeitslosengeld (Hartz IV) reicht nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn in einer umfangreichen Studie. Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kauft, muss jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Das FKE empfiehlt, das Arbeitslosengeld entsprechend anzupassen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten leiden heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen. Weiterlesen

Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen

Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz  IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
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Wichtiger Hinweis zum Elterngeld

Alg2-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.

Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch 1 weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man pauschal zusätzlich noch 75 € Geschwisterbonus(2). Diese 75 € werden leider angerechnet.
Uns ist bekannt geworden, dass im Bayreuther u. Regensburger Raum bereits Verrechnungsersuchen der ARGE eingegangen sind, obwohl die Eltern noch gar keinen Elterngeldantrag gestellt hatten.
Deshalb sollten, die den sog. Geschwisterbonus für ein bzw. 2 weitere Kinder erhalten der ARGE dies am besten mitteilen. Ansonsten holt es die ARGE hinterrücks direkt von der Elterngeldstelle ab.
Es wird sich dabei auf §§ 102-104 SGB X berufen. Weiterlesen